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  • Kritik an Massenkontrollen



    Die automatische Überprüfung von Auto-Kennzeichen mit Videokameras ist nach Einschätzung des ADAC in den meisten Fällen verfassungswidrig. Nach einem Rechtsgutachten, das der Automobilclub in Berlin vorstellte, verstößt die Polizei in acht von neun Bundesländern gegen das Grundgesetz. Nur in Brandenburg sei die Regelung verfassungskonform. Beim sogenannten Video-Scanning nimmt die Polizei massenweise Autonummern per Videokamera auf und gleicht sie dann automatisch mit ihren Fahndungslisten ab.

    Erstellt wurde die Studie von Prof. Alexander Roßnagel, dem Vizepräsidenten der Universität Kassel, im Auftrag des ADAC. Bemängelt werden darin die Regelungen in Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen sowie Rheinland-Pfalz. Die anderen Bundesländer verzichten bislang auf solche Kontrollen. Bayern verteidigte die Überwachung. "Der Datenschutz ist gewährleistet", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Außerdem seien damit "viele bemerkenswerte Erfolge" bis hin zur Ergreifung eines Mörders erzielt worden.

    Die Erfassung der Autokennzeichen mit Video-Kameras beschäftigt bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Drei Autofahrer haben gegen die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen Hessens und Schleswig-Holsteins geklagt. Hier dürfen Kennzeichen ohne konkreten Anlass durch Kameras erfasst und elektronisch mit zwei Sachfahndungsdateien des Bundeskriminalamts (BKA) abgeglichen werden. Das Urteil wird im Frühjahr erwartet.


    Roßnagel kritisierte, dass die automatisierten Polizeikontrollen in fast allen betroffenen Ländern verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht erfolgten. Da es keine nennenswerten Fahndungserfolge gebe, werde das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt. So seien in Hessen zwischen März und November 2007 rund eine Million Autonummern kontrolliert worden, was zu 300 Treffern führte - vorwiegend Autofahrer, die ihre Versicherungsprämie nicht bezahlt hatten. Auch die FDP-Bundestagsfraktion sah sich in ihrer Kritik bestätigt. Die Video-Erfassung greife unverhältnismäßig in die Grundrechte ein.


    Bayerns Innenminister Herrmann trat Befürchtungen entgegen, es könnten Bewegungsbilder jedes Autofahrers erstellt werden. "Wir wollen keinen gläsernen Autofahrer", erklärte der CSU-Politiker. Bei der automatisierten Kennzeichenerkennung würden lediglich die Treffer angezeigt. Gebe es keinen Treffer, würden die Daten sofort und unwiederbringlich gelöscht.


    http://www.n-tv.de

  • wer weiß was an den Mautbrücken nicht alles erfasst wird ,da fragt ja auch kein Mensch nach.
    Bei 2-3 Kameras pro Fahrspur geht so einiges :geist


    lizensierter Mitsubishi Old Boy



    Awaken your world ...... IONIQ 6 ....Auto des Jahres 2023

  • In Thürigen gibt es an der A71 eine stationäre Anlage. Diese entspricht auch nicht dem Grundgesetz und musste wieder abgeschaltet werden. hat nur ein paar Mio Euro gekostet.


    Was die Mautbrücken alles aufnehmen, weis ich nicht. Gerüchten zu folge auch nur das amtliche Kennzeichen und ein Foto vom Fahrer und den Fahrzeugtyp( anzahl der Achsen), also fast wie beim normalen Blitzer. Dann wird noch erkannt, ob das Fahrzeug eine OnBoardUnit hat und ob die richtig eingestellt ist. Aber zur Zeit läuft eh nur ein drittel der Mautbrücken gleichzeitig.

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

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