Ein Auto, zwei Fahrer, wer bekommt den Fahrzeugschein?

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  • So oder so ähnlich wie im Threadtitel lautet meine (blöde) Frage.
    Im Alltag stellt das für uns ein Problem dar.
    Unseren Zweitwagen nutzen meine Frau und ich. Dabei passiert es des öfteren, daß der, der gerade das Auto fährt nicht die originale Zulassung bei hat, weil die grad beim Anderen ist. Also hab ich mir ne Kopie vom Schein gemacht, wobei ich nicht sicher bin, wie sowas geregelt ist.


    Natürlich könnte man sagen, laß den Schein im Auto, was aber im Einbruchsfall grob fahrlässig ist.
    Die nächste Lösung wäre, das Auto nur zu nutzen, wenn man den Schein vom Anderen übergeben bekommt, was aber nicht immer möglich ist.


    Wie ist sowas zu handhaben?
    Hat jemand ähnliche Probleme und wie wurden die gelöst?

  • In den Firmenwagen (von den Firmen wo ich bisher war) war der Schein immer im Auto.


    Fahrlässig wäre es den Fahrzeugbrief im Auto zu lassen.
    Wer den Brief hat, dem gehört der Wagen (naja, so fast).

  • Beim Zivi hatten wir auch immer nur eine Kopie vom Schein.
    Sind aber auch nie Kontrolliert worden.


    Im Falle einer Verkehrskontrolle kann der Beamte durch eine Halteranfrage herausbekommen wem der Wagen gehört und ob er als gestohlen gemeldet ist. Es liegt in dessen Ermessen dir dann (wenn du den orign. Schein nicht dabei hast) ein Verwarngeld abzuknüpfen. Früher waren es mal 20DM.


    Und so oft wirst du ja nicht in eine Kontrolle kommen. Also ich würde bei dieser Regelung bleiben. - Kopie mit sich führen.

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