Falschparker haften mit

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  • Falschparker haften bei einem Unfall oft mit


    München (dpa/tmn) - Parken in zweiter Reihe kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Denn Autofahrer können eine Teilschuld bekommen, wenn ihr falsch geparkter Wagen in einen Unfall verwickelt wird.



    Allerdings kommt es bei der Berechnung des Haftungsanteils immer auf den Einzelfall an. In der Regel ist jedoch mit einer Teilschuld und einer Haftung in Höhe von 25 Prozent an dem entstandenen Schaden zu rechnen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München.
    Möglich ist aber auch, dass den Falschparker keine Teilschuld trifft - oder der Haftungsanteil sogar höher als 25 Prozent ausfällt. Entscheidend sei hier, wie stark der Einfluss des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs auf das Entstehen des Unfalls war.

  • Tja, so schnell geht es. Ein kollege von mir, hatte diese Woche einen Unfall. Sein Fahrschüler hat einem Falschparker den linken Spiegel abgefahren. Und der Bursche stand im Haltverbot. Und zwar seit geraumer Zeit, denn Die Polizisten mussten den Typen von der "Mutti" holen. Soviel zu Thema Verkehrsregeln. Der darf natürlich den halben Spiegel bezahlen. BTW: sollte ein Falschparker mit seinem Fahrzeug eine Einsatzfahrt von Feuerwehr, Polizei, THW oder Rettungswagen behindern, so drohen dem nicht nur Geldstrafen, sondern sogar Haftstrafen. Sollte sein fahrzeug beim wegräumen beschädigt werden, dann darf er dann auch den Schaden an seinem Fahrzeug und evtl. sogar am Einsatzfahrzeug übernehmen.

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.