Falschparker haften bei einem Unfall oft mit
München (dpa/tmn) - Parken in zweiter Reihe kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Denn Autofahrer können eine Teilschuld bekommen, wenn ihr falsch geparkter Wagen in einen Unfall verwickelt wird.
Allerdings kommt es bei der Berechnung des Haftungsanteils immer auf den Einzelfall an. In der Regel ist jedoch mit einer Teilschuld und einer Haftung in Höhe von 25 Prozent an dem entstandenen Schaden zu rechnen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München.
Möglich ist aber auch, dass den Falschparker keine Teilschuld trifft - oder der Haftungsanteil sogar höher als 25 Prozent ausfällt. Entscheidend sei hier, wie stark der Einfluss des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs auf das Entstehen des Unfalls war.