Wie der eine oder andere von Euch sicher schon mitbekommen hat, ist mir vor mehr als zwei Monaten jemand ans Auto gefahren und dann abgehauen.
Also habe ich eine Anzeige erstattet. Einen Zeugen habe ich auch, soweit, so gut. Nun ist unsere Polizei ja chronisch unterbesetzt, deswegen laufen deren Ermittlungen recht langsam.
Nachdem ich über das Kennzeichen, welches mir der Zeuge genannt hat, die Versicherung das Verursachers ausfindig machen konnte, habe ich der am Unfalltag auch Meldung gemacht, außerdem haben die mir ihre Fragebögen zugeschickt. Mit der Rücksendung der Fragebögen habe ich (in Absprache mit der Versicherung) so lange gewartet, bis die Polizei meine Aussage aufgenommen hat. Dann habe ich die Formulare ausgefüllt und eingesendet. Das war vor ca. sechs Wochen. Es kam ein Brief von der Versicherung, daß die noch Unklarheiten hätten und deswegen die polizeilichen Unterlagen anfordern.
Seit dem ist Ruhe.
Nun habe ich mich gestern mal getraut bei der Polizei anzurufen, wie denn der Stand der Dinge ist. Dabei wurde mir mitgeteilt, daß der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben wurde, weil Unfallflucht ja eine Straftat ist. Also hab ich dort angerufen um zu erfahren, daß keiner weiß, wann zu der Sache irgendwelche Entscheidungen getroffen werden. Es wußte auch keiner, wann die Staatsanwaltschaft die Akte soweit freigibt, daß die Versicherung ihre Unterlagen bekommt.
So nun steh ich da, fahre seit Ende September mit ner riesen Beule rum und kanns nicht machen lassen, weil die Versicherung die Akte nicht einsehen kann, um zu nicken und zu sagen, ja unser Kunde ist dem Proxima an die Karre gefahren, wir bezahlen das.
Da ich ja selbstständig bin (das Auto gehört allerdings nicht mit in die Firma), habe ich ja auch einen gewissen Imageschaden, wenn ich so ewig mit der Beulenpest rumfahren muß.
Wer zahlt das?
Was kann ich generell tun?