Beschädigung am PKW mit Fahrerflucht

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  • Erstzulassung
    1. August 2020
    Ausstattungsvariante
    Spirit
    Karosserieform
    Limousine
    Motorvariante
    1.5 T-MIVEC
    Getriebevariante
    Automatik

    Hallo zusammen,

    ich habe heute während meiner Pause eine unschöne Entdeckung an meinem Auto gemacht. Jemand ist vorne an der Stoßstange hängen geblieben und hat diese stark beschädigt. (Siehe Foto anbei)

    Es war natürlich kein Zettel oder ähnliches hinterlegt... Nachdem die Polizei da war, konnte ich mit Hilfe des Nachbarn, den oder die "Täter" wohl Identifizieren. Dieser hat (Dem Himmel sei es gedankt) eine Kamera an seinem Gebäude, die in die Richtung des Parkplatzes gerichtet ist. Dort erkennt man, dass ein LKW direkt neben meinem Wagen einen Container abgestellt hat. Wahrscheinlich wurde dieser dann beim rangieren gegen mein Auto gedrückt. Es würde keiner sonst in Frage kommen, da sonst niemand dort geparkt hatte.

    Nur wie stehen da meine Chancen bzgl. Der Regulierung? Mit der Spedition habe ich schon telefoniert und freundlich um eine Klärung gebeten. Die wollen jetzt erstmal den Fahrer befragen. In meiner Werkstatt war ich auch schon. Kostenvoranschlag knapp 2000 Euro.


    Es nervt einfach nur noch... Das wäre jetzt der fünfte Schaden dieser Art, den ich wieder selber zahlen müsste, sollten die sich quer stellen...


    Hatte jemand schon einmal so einen Fall?

    IMG_20211101_165201.jpg

  • Frage 1; Weiß die Polizei von den Kameraaufnahmen?

    Frage 2: Hast du der Spedition diese Information gegeben? Das Wissen könnte sie eventuell davon überzeugen, den Schaden schnell zu melden.


    Kameraufnahmen außerhalb des eigenen Grundstücks sind grundsätzlich nicht erlaubt, da werden eventuell persönliche Rechte am Bild verletzt. Wenn es allerdings zur Aufklärung einer Straftat dient, könnte ein Gericht das Beweismittel trotzdem zulassen.


    Warte erstmal die Antwort der Spedition ab. Falls sie sich sträuben, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten dafür muss grundsätzlich (wenn der Verursacher festgestellt wird), die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen. Eine Rechtsschutzversicherung wäre sozusagen das Sicherheitsnetz, falls der Nachweis doch nicht erbracht werden kann.

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200