Rußfilter für heimischen Ofen

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  • Jetzt soll der Rußfilter für den heimischen Ofen kommen


    Dessau/dpa. Vor dem Kauf eines Kaminofens sollten Verbraucher mit Blick auf die geplante Rußfilterpflicht auf die Emissionswerte des Geräts achten. Allerdings würden diese nur selten angegeben, sagte Andrea Behnke vom Umweltbundesamt in Dessau.
    «Man kann sich aber zumindest beim Hersteller nach den Ergebnissen von Prüfstandsmessungen erkundigen.» Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sollen im kommenden Jahr neue Grenzwerte für Heizungsanlagen in Kraft treten. Demzufolge müssen Kaminöfen möglicherweise mit einem Filter nachgerüstet oder ausgetauscht werden.



    Siegel, an denen sich Verbraucher orientieren können, gibt es laut Behnke kaum. So tragen manche Holzpellet-Heizungen den Blauen Engel, Kaminöfen bisweilen das «DIN plus»-Zeichen. «Das ist aber nicht so furchtbar aussagekräftig», sagt die Sprecherin. Auch stehen die künftig erlaubten Grenzwerte noch nicht fest. Laut dem Entwurf für die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen in der Stufe 1 «Grenzwerte gelten, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen». In der Stufe 2, die ab dem Jahr 2015 einzuhalten ist, soll für Feinstaub generell ein Grenzwert von 20 Milligramm pro Kubikmeter gelten.
    Eine Orientierung für Verbraucher kann nach Angaben des Umweltministeriums der Preis sein: «Ein typischer Kaminofen, der die Grenzwerte einhält, kostet rund 500 bis 700 Euro», heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist, dass bestehende Anlagen schrittweise bis 2024 außer Betrieb genommen werden müssen, wenn sie die Werte nicht einhalten. Vor 1975 gebaute Kaminöfen müssten dann schon 2014 stillgelegt werden, falls sie nicht nachgerüstet werden können. Nicht betroffen sind unter anderem offene Kamine und historische Öfen aus der Zeit vor 1950.


    Besitzer von Kaminöfen und offenen Kaminen können die Belastung durch Feinstaub und andere Schadstoffe schon jetzt gering halten. So sollten Öfen nur mit trockenem, dünn gespaltenem Holz angeheizt werden, rät das UBA in einem Heizratgeber. Ist eine Grundglut entstanden, können größere Scheite nachgelegt werden. Der Ofen sollte jedoch nicht zu voll gepackt werden, da sich sonst zu viele Verbrennungsgase entwickeln, die nur unvollständig verbrennen. Die Asche sollte am Ende fein und weiß sein. Ist das nicht der Fall, sollten die Besitzer den Ofen und ihr eigenes Heizverhalten überprüfen.


    Informationen zur Novelle: http://www.bmu.de/files/pdfs/a…ation/pdf/bimschv_faq.pdf

    Wenn du etwas zu sagen hast, sollte das was du sagen willst, besser sein, als wenn du schweigen würdest ! :pen

  • na ja, warum sollen nur autofahrer in die pflicht genommen werden? im endeffekt kommt uns das ja allen zugute - es steigert unser aller lebensqualität, wenn wir weniger schadstoffe einatmen.


    und solang es in deutschland kein gesetz gibt wie in san francisco (?), dass das rauchen nur mehr im eigenen haus, das man selber besitzt, gestattet ist, gibts für raucher nicht wirklich grund zu jammern. denn auch das ist eine feinstaubquelle, an der angesetzt werden könnte.

    So sparsam lässt es sich mit 140 PS aus 2 Litern Hubraum dieseln - HDi halt ;)
    Sogar mit Winterreifen:

    Seit dem Kauf:


    verbloggt und zugeflixt - jetzt meint sie auch noch schreiben zu müssen :D

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