Schlängeln im Stau verboten
Für viele Autofahrer sind Motorradfahrer ein Ärgernis, die im Stau an ihnen vorbeifahren. Für die Zweiradfahrer ist das indes auch nicht ungefährlich, auch aus rechtlicher Sicht.
Motorradfahrer dürfen sich im Autobahnstau nicht zwischen stehenden Autos hindurchschlängeln. Rein rechtlich gilt das laut ADAC als verbotenes Rechtsüberholen, das mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet wird. Auch wenn die Polizei meist ein Auge zudrückt: Das Schlängeln kann gefährlich sein, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im «toten Winkel» übersehen.
Theoretisch erlaubt ist aber das Überholen stehender Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur; in der Praxis ist dort jedoch meist nicht genügend Platz. (mid)