Fahrtkosten bei Reklamation muss Händler tragen
Mussten Sie schon mal was Neugekauftes bei Ikea reklamieren, weil es kaputt war? Wenn ja, haben Sie vermutlich nicht die
Fahrtkosten dafür erstattet bekommen. So ging es jedenfalls Achim Doerfer, als er seinen neuen Backofen reklamieren wollte.
Das Produkt wurde anstandslos umgetauscht, aber bei den Fahrtkosten (für immerhin 100 Kilometer) weigerte sich Ikea.
Doch als gelernter Rechtsanwalt weiß Doerfer: „Wenn ich als Käufer eine defekte Sache zum Verkäufer zurückbringen muss,
regelt das Gesetz ganz eindeutig, dass die Kosten, die dabei entstehen, der Verkäufer zu zahlen hat.“
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Geregelt wird das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragraf 439. „Nacherfüllung“ ist der juristische Begriff dafür, dass der
Verkäufer nachbessern oder nachliefern muss, wenn er dem Kunden ein mangelhaftes Produkt verkauft hat. Und dort steht auch:
„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten zu tragen.“
Erst als Achim Doerfer Klage eingereicht hatte, ist Ikea eingeknickt und hat ihm die Fahrtkosten bezahlt. So ist es nicht zu einem
Verfahren gekommen. „Leider“, sagt Doerfer. Denn: „Ikea spart eine Menge Geld dadurch, dass viele Leute diese Rechte nicht kennen.
Mir wäre es wichtig gewesen, da ein Urteil zu erstreiten.“
MDR Aktuell