Eintragung 19" Felgen

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • Hey ho,


    Ich möchte meine 19Zoll Alufelgen auf meinem Galant eintragen lassen.
    Was brauche ich bzw. muss ich alles beachten???
    Ein Festigkeitsgutachten der Felgen liegt vor.
    Reifenfreigängigkeit ist auch gegeben.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    Vielen Dank im voraus :thx


    mfg Ronny

  • Meinen Vermutungen nach hängt das von der Kompetenz oder Enthusiasmus der Prüfer ab. Einige brauchen halt was offiziell vorgekautes schwarz auf weiss das genau diese Felge auf auf dieses Auto mit diesen Reifen passt. Manche gehen da auch anders ran und gucken sich die Technik an und nicht nur die KBA Nummern. Habe schon mal gesehn dass Das Auto verschränkt wird. Also Auto auf der Hebebühne hoch, legen was (Stahlfelge flach) unter die diagonal gegenüberliegen Räder, lassen das auto drauf ab und gucken dann nach Freigängigkeit. Glaube allerdings, dass diese Art der Prüfung auch einen Zusammenhang mit dem Fahrwerk bzw. Tieferlegung hat. So dass gewünschte Räder mit dem gewünschten Fahrwerk kollisionsfrei funktionieren.

  • Ohne einwandfreies Gutachten oder bei Kombination verschiedener Modifikationen (in den meisten Gutachten zu Sonderrädern sind andere Umbauten explizit ausgeschlossen) bleibt nur der TÜV selbst, dann ist das die klassische Einzelabnahme. Wenn andere sowas eintragen begeben die sich auf dünnes Eis. Wenn das Gutachten die verwendete Rad-Reifen-Kombination am vorliegenden Fahrzeugtypen erlaubt und keine mit dem Gutachten unvereinbaren Modifikationen vorliegen, dann handelt es sich um eine einfache Änderungsabnahme und damit ist die Auswahl an Prüfstellen wesentlich größer.


    Das Fahrzeug ist immer zu verschränken - Verfahren wie bereits beschrieben - wenn es irgendwie um Änderungsabnahmen an Rädern oder am Fahrwerk geht. Egal ob einzeln oder in Kombination.


    Am wichtigsten ist für Dich, dass Du das Gutachten aufmerksam liest - der Prüfer tut auch nichts anderes. Im Gutachten befindet sich eine Auflistung aller Auflagen, die für den Anbau an diesem Fahrzeugtypen gefordert werden - gegen Ende des Gutachtens werden die Auflagen dann genau erläutert. Der Prüfer geht diese Auflagen durch und vergewissert sich, dass sie eingehalten wurden. Wenn Du das also tust wirst Du auch keine Probleme haben. Achte darauf, dass es auch wirklich exakt Dein Fahrzeugtyp ist, um den es im Gutachten geht - vergleiche einfach die EG-Nummer (K auf dem "neuen" Fahrzeugschein) mit der, die im Gutachten steht. Klingt alles sehr kleinlich und das ist es auch - ändern kann man aber auch nichts daran.

  • Dieses Thema enthält 8 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.