Hallo alle zusammen
Mir ist vor einigen Monaten ein LKW an meinem parkenden Galant hängen geblieben. Der Schaden ist ein reiner Blechschaden. Trotzdem handelt es sich offiziell um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert von 1800€ festgestellt, abzüglich des Restwertes von 450€ (von der Versicherung ermittelt) hat mir die Versicherung 1350€ ausbezahlt.
Das reicht mir, um das Auto selbst zu reparieren, was ich auch tun werde
--> Kann ich nach der Reparatur die 450€ des Restwerts von der Versicherung fordern, da das Fahrzeug weiter von mir genutzt wird?
-->Wie ist der Restwert des Autos nach der Reparatur? Das Auto wird schließlich nachher besser sein als vor dem Unfall, was passiert also, wenn mir nochmal einer rein fährt?
--> Muss ich das Fahrzeug dann beim Verkauf trotzdem als Unfallwagen angeben?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sam