Eigenreparatur nach wirtschaftlichem Totalschaden

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  • Hallo alle zusammen :)


    Mir ist vor einigen Monaten ein LKW an meinem parkenden Galant hängen geblieben. Der Schaden ist ein reiner Blechschaden. Trotzdem handelt es sich offiziell um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert von 1800€ festgestellt, abzüglich des Restwertes von 450€ (von der Versicherung ermittelt) hat mir die Versicherung 1350€ ausbezahlt.


    Das reicht mir, um das Auto selbst zu reparieren, was ich auch tun werde :)


    --> Kann ich nach der Reparatur die 450€ des Restwerts von der Versicherung fordern, da das Fahrzeug weiter von mir genutzt wird?
    -->Wie ist der Restwert des Autos nach der Reparatur? Das Auto wird schließlich nachher besser sein als vor dem Unfall, was passiert also, wenn mir nochmal einer rein fährt?
    --> Muss ich das Fahrzeug dann beim Verkauf trotzdem als Unfallwagen angeben?


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Sam

  • 1. Restwert kannst du natürlich nicht zurückfordern. Da du das Fahrzeug weiter in deinem Besitz hast und dir ja ein Anbieter genannt wurde, wo du die 450 bekommen würdest.


    2. Der neue Restwert wird wohl erst ermittelt wenn dir wieder einer draufzimmert ;)


    3. Das Fahrzeug ist dann natürlich ein Unfallfahrzeug. Weisst du welche Träger was abbekommen haben, etc.?
    Ich habs damals bei mir auch per russischer Richtbank repariert. Bis zum Motorschaden.



    Da der Unfall nun doch schon etwas länger her ist, wirst du nachträglich nicht mehr viel herausbekommen.
    Ansonsten kann man ja immer eine Telefon und Portoaufwendung zurück verlangen (40,-).
    Bei Neuanschaffung hättest du ja noch die im Gutachten angegebene Zeit (meist 10 Werktage) Recht auf eine Entschädigung für ein Mietwagen. Dazu musst du allerdings nachweisen, dass es eine Neuzulassung gab (innerhalb der geforderten Frist).
    Dies wären auch nochmal 250-350,-

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    [Bremsen Galant GDI 2.4 15"Doppelkolben: 276x24 ; ATE 149,9/58,5x15,8]

  • Das Fahrzeug kann nach einer Unfallinstandsetzung nie besser sein als Orginal.


    Klar ist es ein Unfallwagen. Such dir mal die Definition raus. Verschweigen darfst du so einen Unfall und die Reparatur nicht.


    Bei einem erneuten Unfall wird der Restwert wieder neu geschätzt und kann je nach Prüfer höher oder geringer liegen.


    Ausbezahlt bekommst nur den Widerbeschafungswert minus 19% Mehrwertsteuer. Unter Umständen kannst bis zu 120% des Widerbeschafungswertes reparieren lassen. Dazu brauchst aber eine Rechnung.


    grüße schreckus

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    Guten Tag, ich hät gern nen 3er und nen 5er Bohrer um nen 8er Loch zu bohren.
    Nehmen sie doch lieber zwei 4er - dann brauchen sie nich umspannen!


    2½ COLT:blemm


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