Frage über verliehenes Gerät ggf. Rechtsfrage?

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  • Hallo Commiunity,


    ich habe mal eine Frage abseits von Autos oder sonstiges.


    Ich habe vor 1 Jahr einer Freundin ein Handy ausgeliehen, weil ihres defekt war.
    Durch paar umstände hat sich die Freundschaft nach kürzerer Zeit dann verabschiedet. Nett wie ich aber war, habe ich ihr noch das Handy weiter nutzen lassen. Ca. im Juni wollte ich mein Handy dann wieder haben, direkt darauf kahm gleich die Antwort das dass Handy runtergefallen sei und das Display hinüber sei.
    Sie wollte das erst über Versicherungen machen, aber die haben sich quer gestellt.
    Im November habe ich denn endlich das Handy bekommen, mit kaputten Display. Da ich das Handy brauchte habe ich es reparieren lassen für 160€.


    Nun will Sie mir das Geld nicht geben.


    Stehe ich da wirklich jetzt so da und kann nur weiter betteln bis ich die Kohle bekomme oder gibt es vllt ein weg über den Rechts weg?


    MfG
    Darkgalant

  • Verliehene Sachen, die kaputt gehen, sind durch eine Haftplichtversicherung meist nicht abgedeckt. Der Schädiger ist aber dennoch schadensersatzpflichtig, und muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Der Aufwand ist aber nicht ohne, gerade wenn sich die Gegenpartei mit der materie auskennt. :)


    Folgenden Weg würde ich einschlagen:


    1. Schriftliche Aufforderung zur Zahlung der durch den Schaden entstandenen Reparatursumme. FRIST nicht vergessen. Sollte diese Frist ohne reaktion verstreichen, befindet sich der Schuldner in Verzug.


    2. Mahnbescheid erstellen. Erfolgt hierauf keine Reaktion erhälst du einen Titel, mit dem du einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben deiner Forderung beauftragen kannst. Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, kommt es zu einem Prozess, sofern du das willst.


    Wichtig ist natürlich, dass du 1. Den Eigentum an dem Gerät nachweisen kannst und 2. dass du beweisen kannst, dass das Gerät durch den Schuldner während der Überlassung beschädigt wurde. Dafür sind im Zweifel Zeugen wichtig, die von dem Verleihgeschäft wussten.


    EDIT: Hast du die Nachricht deiner Freundin, dass das Handy runter gefallen ist und das Display defekt ist, schriftlich, evtl als SMS oder so? Die ist in diesem falle Gold wert!!

  • Schon mal vielen Dank für die super Antwort :D


    Die Nachicht dürfte ich noch haben, bzw finden. Wenn ich sie finde dann setz ich den ersten Brief auf.


    Steht das irgendwo geschrieben das der Schädiger den Schaden ersetzen muss?

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