Beweispflicht über zulässige Geschwindigkeit

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  • Moin Moin,


    mich plagt eine knifflige Frage - und hoffe jemand hier hat dazu einen Tipp oder eine Hilfe :


    Fangen wir mal an:


    Ich bin geblitzt worden, mit 62 km/h (nach Toleranzabzug) und habe jetzt 2 Wochen später ein Schreiben bekommen


    >>Anhörung im Bußgeldverfahren<<


    "Ihnen wird vorgeworfen am [...] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:


    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32km/h. Zulässige Geschwindigkeit 30km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 62 km/h.
    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 25 StVG; 11.3.6 Bkat; § 4 Abs. 1 BKatV



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    Wäre ja nach Bußgeldkatalog dann 1 Monat laufen, 3 Punkte und 160 Piepen.



    Jetzt kommt aber das eigentlich knifflige an der ganzen Sache:
    Als ich Geblitzt wurde, habe ich innerlich mit 12 - 15 km/h überschreitung gerechnet, und bin daher am tat-Tag die Strecke nicht nocheinmal abgefahren.
    Nachdem ich heute den Anhörungsbogen aus dem Briefkasten gefischt habe, traf mich fast der Schlag.
    Ich bin also sofort an die Stelle des Blitzers gefahren (mobil in einer Parkbucht) und siehe da : nirgendwo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.


    Wer ist in der Beweispflicht welches Tempo dort zum Tatzeitpunkt tatsächlich gegolten hat ?


    Kann ich evtl. das Verfahren abwenden, indem ich darauf poche, dass es dort normalerweise eine 50iger Beschränkung gibt ?


    Sind die Fotos, die das Ordungsamt hat schärfer als die auf meinem Anhörungsbogen = denn das sieht aus als hätte man es vor 10 Jahren mit einem Handy aufgenommen.


    Soll ich erst einmal Widerspruch einlegen ohne Begründung ?


    Ist mein erstes Bußgeldvergehen, von daher kenn ich mich dort leider nicht so gut aus ^^

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