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  • Hallo Community,


    wollte mich mal erkundigen.
    Bin angeblich lt Bescheid am Tag X auf der Autobahn Y zu schnell gefahren. Steht weder genau womit gemessen noch die genaue Geschwindigkeit. (mehr als 10kmh aber langsamer als 20kmh über den 130kmh)


    Nun bin ich ja kein Heiliger oder so und fahr IMMER BRAV, RICHTIG ECT., und zahle sowas immer eigentlich ohne viel drumherum ein.. nur war ich am Besagten Tag Arbeiten (14:44 oda so). Geht auch nur um 45€ also auch nicht die Welt ...


    Bei meiner Derzeitgen Baustelle haben wir bei etlichen Türen eine Zugangskontrolle mittels RFID Chips, die Profokolliert werden. Die Seriennummer ist auf meinen Namen registriert was ich mittels Übernahmeprotokoll bescheinigen kann. Auch den Ausdruck des Zugangssystem- Protokoll habe ich schon. Da mein Kfz nur einen Schlüssel hat ist auch auszuschliessen das wer anderer fuhr.


    Denkt ihr ist meine Beweislage gut, sodass ein Einspruch eine gute idee ist?


    Lg

  • Wenn du ne Anwesenheitsbestätigung von der Arbeit bekommst, siehts gut für dich aus.


    Allerdings weiß ich nicht, inwefern man in Ö für sein Fahrzeug verantwortlich ist. Also ob das überhaupt was bringt.

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