Schadenshaftung in Waschanlagen

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • Der Betreiber zahlt nicht immer


    Wer in die Waschstraße fährt, darf ein sauberes Ergebnis erwarten. Doch auch kleinere Schäden müssen akzeptiert werden.
    Aus der Waschanlage kommt das Auto in der Regel sauber, manchmal aber auch beschädigt heraus. Aber nicht in allen Fällen haftet der Betreiber.



    Bei tiefen Kratzern und sogar bei abgebrochenen Außenspiegeln muss der Besitzer der Waschstraße für die Schäden aufkommen. Zumindest, wenn sie auf Wartungsfehler oder Fehlbedienungen des Personals zurückzuführen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die jegliche Haftung ausschließen sind laut der D.A.S-Versicherung ungültig. Die Beweislast liegt bei Schäden allerdings immer beim Autofahrer. Einige Gerichte sehen zudem eine erhöhte Beweislast, wenn der Autofahrer während des Waschvorgangs im Fahrzeug bleibt. Dann nämlich kann er selbst für Schäden gesorgt haben, etwa durch Lenken, Bremsen oder das versehentliche Betätigen der Kofferraumklappe.


    Komplett in die Verantwortung des Fahrers fallen alle Schäden an Teilen, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Daher ist vor der Einfahrt in die Anlage gegebenenfalls die Antenne einzufahren oder abzuschrauben und der Scheibenwischer in Ausgangsstellung zu bringen. Darüber hinaus sollten Anbauteile wie Spoiler oder Radkappen auf festen Sitz überprüft werden.
    Keine Haftung übernimmt der Betreiber auch für kleine Kratzer im Lack, die durch Schmutzpartikel oder Sand in den Bürsten übernommen werden. Diese lassen sich auch bei einer Handwäsche nicht ausschließen und zählen daher zum üblichen Waschrisiko.
    Wer nach der Wäsche Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, sollte in jedem Fall den Betreiber direkt informieren. Am besten lässt man sich die Reklamation direkt schriftlich bestätigen. Auch Fotos und Zeugen können bei einem eventuellen Gang vor das Gericht nützlich sein. In solchen Fällen wird in der Regel zudem ein Gutachter hinzugezogen, der prüft, ob die Schäden durch die Waschstraße entstanden sein können oder bereits vorher bestanden haben.


    ADAC Motorwelt