Strafrechtliche Folgen für Nassspritzen?

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  • Also das klingt nun echt Sau dumm ums auf gut Deutsch auszudrücken...


    Der ein oder andere hier hat wohl schon ein wenig von dem Clinch mit meinem Nachbarn und mir mitbekommen.
    Der Kerl lässt uns einfach nicht in Frieden und alle Strafrechtlichen Schritten verlaufen sich im Nirwana.
    Mittlerweile geht schon einiges auf seine Kappe. Von Lärmbelästigung über Beleidigung, Nachrede, Nachstellen oder Sachbeschädigung.
    Und es erweist sich als immer schwieriger sich ein wenig gegen den Mann zu wehren. Gerichtsverhandlungen werden zumindest vorerst mit der Verzögerungstaktik aus dem Weg gegangen in der Hoffnung das der Rechtschutz der Geldbeutel zu dünn wird.


    Nun haben wir seit Monaten ein besonderes Problem.
    Unser Nachbar sitzt/steht an seinem Fenster. Schaut nach draußen und tätigt absichtlich irgendwelche Klopfgeräusche die mir 1. schon des öfteren mal die Kinder geweckt haben 2. einfach stören.
    Lange ignoriert aber irgendwann geht das auch nicht mehr wenn sich der Nachbar dabei einen weg holt vor Spaß.
    Also wies ich den Nachbar darauf hin das, dass Stört und er das unterlassen soll sonst rufe ich gerne die Polizei.
    Alles schön und gut. Ich werde von dem alten versoffenen Sack wieder beleidigt, bedroht bla bla bla ... und es wird Munter weiter geklopft.
    Der Haken mit der Polizeisache ist das die bei uns im Durchschnitt 1,5-2 Stunden brauchen um anzurücken. Und wegen Vereinzelten Klopforgien die meist nur 10 Minuten gehen würde ich mich schämen die Ordnungshüter deswegen auf den Plan zu rufen. Die haben bei Gott besseres zu tun denke ich.


    Jetzt hatte ich den Plan ... mein großer Sohn hat so eine geniale Spritz"pistole" so im Prinzip von einer Spritze wie man sie beim Arzt kennt.
    Diese habe ich nun zum 2. mal genutzt.
    Kanone geladen aus dem Fenster meines Sohns gelehnt das nur 3 Meter von seinem Fenster entfernt und dem lieben Nachbarn eine Ladung kühlendes Wasser verpasst. Dieser schaltet das zu spät und verzieht sich rein. Ruhe!


    So. Die Methode möchte ich gern beibehalten. Es ist meiner Meinung nach eigentlich schonend. Nichts schlimmes. Wirkungsvoll und darüber hinaus -> Lustig.
    Nur gehe ich davon aus das ich demnächst dann früher oder später wieder einen Brief von der Polizei erhalten werde oder diese auf den Plan gerufen wird. Klar ist das ich es abstreiten werde. Klar ist auch das er kaum eine Chance hat mir da groß was nachzuweisen wenn die Wasserflecken bis dahin getrocknet sind. Nur unklar ist ... Ist das eine Körperverletzung wenn es wirklich nur Wasser ist? Was würde mich da Strafrechtlich erwarten wenn es rauskommt?
    Kann mir nicht vorstellen das es eine Körperverletzung darstellt oder diese zumindest im vollen Umfang.

  • Ein Wasserstrahl an die richtige Stelle gesetzt (Auge, Nase, Ohr, etc.) kann sicherlich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung nach sich ziehen. Sollte der gute mann lediglich nass geworden sein, ohne eine Verletzung erlitten zu haben, käme wohl höchstens §118 OWiG in Frage. Also Belästigung der Allgemeinheit, was mit einem Bußgeld belegt werden kann. Inwiefern sowas nachweisbar ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich jedoch würde für diesen Fall eine Webcam oder ähnliches installieren.


    Zu den Ruhestörungen und Belästigungen würde ich dir raten, ein Lärmprotokoll anzuferigen. Hier genügt es, bei jeder Ruhestörung die Art und Weise, sowie die Uhrzeit aufzuschreiben, und natürlich anwesende Personen, die dies bezeugen können. Sollte sich die Liste langsam füllen, ab damit zur Polizei und Anzeige erstatten.


    OT:
    Mit was für Kleingeistern man sich heutzutage rumärgern muss..... :haue

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