Parken gegenüber Grundstücks ein bzw. ausfahrten.

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  • Was lange währt wird endlich gut ...


    Wir haben seit über einem Jahr bezüglich der Parksituation bei uns massive Probleme mit unserem Nachbarn.


    'Auf der Straßenseite gegenüber unseres Hauses passen direkt vor unserem Haus locker 2 Kombis hin. Anschließend hat der NAchbar gegenüber dort eine nicht genutzte Einfahrt diese er mir sagte von uns ruhig als Parkplatz genutzt werden kann.
    Gesagt getan. Denn oftmals blieb uns nichts anderes übrig als Dort zu Parken da die 2 Parkplätze direkt vor unserem Haus (alles unmarkiert) oft belegt sind.
    Hier eine kleine Schematische Darstellung:


    schem.jpg


    Jetzt kommt wenn die Parksituation wie auf dem Bild oben gegeben ist unsere Nachbarin direkt neben uns mit ihrem kleinen Citroen C1 (ca. 3,70 Lang) nicht mehr in ihre Garage. Ich versuchte mich zu informieren war beim Anwalt bekam min. 30 Strafzettel á min. 15 Euro. Der Ordnungsbeamte stellte sich dann raus war Parteiisch und ein guter Freund der Nachbarspartei. Deswegen kam dieser jedes mal wenn er gerufen wurde bzw. stellte er Strafzettel auf Telefonhinweis aus die dann per Post kamen.
    Immer wieder drohte der Ordnungsbeamte mit Abschleppung des Fahrzeugs woraufhin ich ihn hinweis das laut meiner Informationen:


    Die reine Asphalt REST breite mit Luft zum Fahrzeug in dieser Parksituation noch 3,5 Meter sind. Hinzu kommt dann ein Bordstein der für das Rangieren extra genutzt werden könnte und dieser ca 0,6 Meter hat. Alles in allem genug Platz mit einem 3,7 Meter langen Fahrzeug in einem Zug in die Garage zu Rangieren. Eine Schmale Fahrbahn wäre es erst wenn die Restbreite von 3 Metern nicht mehr gegeben ist. Ebenfalls ist ein BIS zu 3 maliges Rangieren ZUMUTBAR. Schließlich wird von uns ja auch erwartet das wir unsere Einkäufe 80 Meter von Fahrzeug auf nächstem Parkplatz zum Haus tragen.


    Dies änderte Nichts. Der Ordnungsbeamte (früher mal Polizist) drohte weiter mit der Abschleppung und verneinte meine Inhalte.
    Bis dann der ereignisreiche Tag gestern kam. Unsere Nachbarin park seit fast "4" Wochen ihr Fahrzeug draußen. Steht früh morgens (ca. 4 Uhr) auf wenn meine Frau weg fährt um sich auf den Parkplatz zu stellen auf den meine Frau parkte damit diese nach einem Neuen Parkplatz suchen musste und stellte sich prinzipiell so hin das 2 Parkplätze in Anspruch genommen werden. Das Fahrzeug wurde 2-3 Tage am Stück nicht bewegt oder nur bewegt um Parkplätze zu belagern .... Protest eben!
    Gestern Abend kam der Ordnungsbeamte wieder.
    OB: "Herr X, Fahren Sie das Auto weg?"
    Ich: "Nein! Wir dürfen dort stehen!"
    OB: "Dann lasse ich das Fahrzeug abschleppen!"
    Ich: "Dann rufen wir die Polizei!"
    OB: "Die brauche ich nicht!"


    Der OB ging wieder zu der Nachbarin in die Wohnung kam wenige Minuten später und stieg ins Fahrzeug. Ich meinte noch zu ihm "Nix mit abschleppen?" Er zischte mich an das er demnächst kommen würde und testen würde ob man in die Garage reinkommt. Und dann würde er die "Karre" abschleppen. Meine Frau würde er einer Nachprüfung unterziehen da sie in letzte Zeit so viel Strafzettel kassierte etc. ...
    Heute ... Mein Vater fuhr mit seinem Fahrzeug weg und die Liebe Nachbarin stellte sich wieder so hin, das eine Fläche von Parkplatz die für 2 Fahrzeuge reichen würde nur noch für sie reicht (Meine Mutter fährt einen Mazda 6 Kombi wir den Galant Kombi sie wie gesagt nur einen Citroen C1).
    Ich ging mit der Kamera raus und Fotografierte dies. Da der Ordnungsbeamte mir gestern vorwarf wir würden Wochenlang Absichtlich vor der Einfahrt Parken damit die "arme Frau" nicht in ihre Garage kommt. De facto verzichtet die Frau in ihre Garage zu fahren um sich auf den Parkplatz zu stellen den sich normalerweise meine Mutter und wir uns teilen (Bild zwischen Auto 1 und Auto 2). Deswegen wollte ich diese Fotos machen. Ich unterhielt mich noch mit einem anderen Nachbarn als Plötzlich mein lieber Herr Ordnungsbeamter mit einer anderen Person im Handschlag anfuhr.


    Der OB stellte sich vor mich ... Brüllte mich an - Wir würden heute sehen was wir davon haben wenn sein Kollege nicht in die Garage kommt lässt er die Karre abschleppen bla bla bla - ich meinte erst einmal zu ihm "Herr x senken sie bitte Ihre stimme ich schreie auch nicht!"
    Zornig lief dieser weg. Der Kollege stieg in das Fahrzeug der Nachbarin. Fuhr los und parkte sowohl vorwärts als auch rückwärts in die Garage ein.
    Stinkesauer zischte mich der Herr Ordnungsmensch an: "Es hat sich erledigt" und zog gesenkten Hauptes davon.


    Grundsätzlich gilt:
    Auf einer Fahrbahn die eine Restbreite (Bordsteinkante bis Fahrzeug) von 3 Metern UNTERSCHREITET ist das Parken gegenüber Grundstücks ein bzw. ausfahrten verboten.
    Darüber sollte es (zumindest in der Pfalz) erlaubt sein. Im Zweifelsfall kann jedoch bei größeren Fahrzeugen trotzdem eine Behinderung entstehen. Das sollte im Zweifelsfall dann geklärt sein.
    Vor uns gab es der Ordnungsbeamte nie zu jedoch sagte er meiner Nachbarin so das wir es kaum hören konnten 2-3 maliges Rangieren ist zumutbar.
    Ich möchte mich nicht darauf versteifen jedoch glaube ich auch das ein Ordnungsbeamte in solch einer Situation nicht frei Schnauze abschleppen kann. Also es ggf. drauf ankommen lassen.

  • Zitat


    Grundsätzlich gilt:
    Auf einer Fahrbahn die eine Restbreite (Bordsteinkante bis Fahrzeug) von 3 Metern UNTERSCHREITET ist das Parken gegenüber Grundstücks ein bzw. ausfahrten verboten.


    Als kleine Ergänzung dazu noch, wenn die Restbreite der Fahrbahn nach dem Parken weniger als 3 Meter beträgt ist, unabhängig davon ob da eine Einfahrt ist, das parken generell verboten.

    Fuhrpark:
    - 1990iger Lancer EXE C12V
    - 1991iger Colt C52A

    - 1991iger Eclipse D22A

    - 1997iger Space Runner N10

    - 1999iger Kymco Zing "Custom"

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