Kennt sich jemand genauer mit Sozialamt aus, besonders wenn jemand im Pflegeheim ist?

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  • Hallo,


    kenn sich jemand mit dem Sozialgesetztbuch aus, Sozialamt, Pflegeheimzuschüsse usw...?


    Folgender Fall: meine Oma ist am 30.04. gestorben, sie war über 2 Jahre als Pflegefall im Pflegeheim.
    Solange sie noch Geld auf dem Konto hatte, "plünderte" das Heim das Geld.
    Sprich - ihre Rente reichte nicht aus um die Kosten zu decken.
    Erst als das Konto auf Null war bzw. im Minus, fing Sozialamt den Restbetrag zu zahlen.


    Ich dachte, es gibt einen "Schonbetrag" der nicht unterschritten werden darf um z.B. Beerdigungkosten zu zahlen?
    Nach dem sie am 30.04. gestorben ist, kam dann auch die Abrechnung für April und da ihr Konto gesperrt war,
    zahle meine Mutter aus eigener Tasche 1400 Euro Pflegeheimkosten (diff. zwischen Rente und komplettkosten vom Heim).


    Nun verweigert das Sozialamt die Zahlung von den 1400 euro....
    und ich komme einfach nicht weiter.


    Ich sehe hier zwer Probleme:
    erstens fing Sozialamt zu spät ihren Teil zu bezahlen, so dass diese Schongrenze von 2600 euro überschritten wurde.
    Stand heute hat meine verstorbene Oma einen Minusbetrag auf dem Konto.
    Dazu kommen noch die 1400 euro Heimkosten, die wir jetzt übernehmen haben.
    Die Beerdigungskosten in Höhe von 3000 Euro haben wir auch bezahlt, sie hat zwar eine Sterbeversicherung abgeschlossen,
    aber auch dieses Geld nennt Sozialamt als "Geld" und will nichts zurück zahlen.


    Kann mir jemand weiterhelfen oder mich ein wenig informieren?


    sprich - Heimkosten in Höhe von 1400 euro haben wir bezahlt,
    unsere Oma hat einen Minusbetrag auf dem Girokonto (weil Sozialamt zu spät anfing zu behalen).


    Irgendwelche 2600 Euro Schon grenze wurde überhaupt nicht berücksichtigt.....


    ich hoffe auf gute Antworten!


    Gruß Jure

  • Hallo Jure, das ist ein sehr schwieriges Gebiet!
    Es gibt, auf solche Probleme spezialisierte, Sozialanwälte.
    Ich glaube, da bist Du (bzw. ihr als Familie) am Besten aufgehoben.
    Wenn Du (bzw. Deine Mutter) eine Rechtsschutzversicherung hast, dann dürfte es kaum Probleme geben.


    Vielleicht können Dir MaGu oder LancerSport weitere Ratschläge geben.

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