Hallo,
wie ich eben von einem Bekannten erfahren durfte, kann man seit 01.03. sein Auto nur noch auf den Hauptwohnsitz zulassen!
meine Frage an euch, wie sieht es mit Bestandschutz aus?
werde ich jetzt auf kurz oder lang angeschrieben, dass ich doch bitte mein Auto ummelden soll, oder gilt die Regelung nur für Neuzulassungen?
ich danke euch