Verkehrssünder - Vierjähriger muss 23.138 Euro an Bußgeld bezahlen

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  • In Frankreich verdonnerte ein Gericht einen Knirps im besten
    Spielzeugalter zu einer saftigen Geldstrafe. Seine Familie fand eine
    irre Gesetzeslücke, um Knöllchen auf den Sohnemann abzuwälzen.Seit Juli 2010 spielte eine Familie aus dem südfranzösischen Cannes auf
    den Straßen "Easy Rider". Sie scherte sich weder um
    Geschwindigkeitsbegrenzungen noch um geordnetes Parken. Auch
    Mautgebühren auf Autobahnen wurden geprellt. TÜV abgelaufen? Ach, was
    soll’s.
    Der Kleine wird’s schon zahlen.


    Die Zahl der Verkehrsverstöße summierte sich in zwei Jahren auf 70, es
    entstanden Forderungen in Höhe von 23.138 EUR. Als der Knirps aus
    verständlichen Gründen säumig blieb, zogen die Behörden vors Gericht.
    Ein Gericht in Antibes verhandelte jetzt den Fall – in Abwesenheit der
    Familie – und kam zu einem erstaunlichen Urteil: Weil der Filius keinen
    Führerschein besitzt, fallen für die 70 Verkehrsdelikte zwar keine
    Punkte an. Die Bußgelder in Höhe von 23.138 EUR aber muss er bezahlen.
    Der Vierjährige wohlgemerkt, die Eltern können nicht belangt werden,
    stellte die Justiz fest. Da der Kleine aber nicht strafmündig ist, muss
    die Staatskasse noch auf die Vollstreckung warten.


    Was das mit Moral und Anstand zu tun hat, wenn künftig Eltern ihre
    Verkehrssünden auf ihre Kinder abwälzen können, mag äußerst bedenklich
    sein. Dass es überhaupt soweit kommen kann, ist auf eine Gesetzeslücke
    zurückzuführen. Seit 1984 können Minderjährige in Ausnahmefällen den
    Führerschein erwerben. Damit ist auch die grundsätzliche Möglichkeit für
    Heranwachsende verbunden, ein Auto zu erwerben. Für eine Zulassung ist
    jedoch ein Führerschein nicht zwingend notwendig. Als Inhaber der "carte
    grise", des Fahrzeugschein, haftet er für Delikte, es sei denn, er
    benennt den tatsächlichen Verkehrssünder.


    Auch in Deutschland können Autos auf Minderjährige zugelassen werden,
    zum Beispiel, wenn steuerliche Vorteile für ein behindertes Kind geltend
    gemacht werden können. Allerdings können sie niemals Halter werden.
    Dafür müssen sie nach deutschem Gesetz die Verfügungsgewalt über das
    Auto besitzen. Diese Differenzierung zwischen Halter und Besitzer gibt
    es in Frankreich nicht.


    Ob die Eltern bewusst die Lücke genutzt haben, oder nach der Devise
    Augen zu und durch verfahren haben, ist nicht bekannt. Die französischen
    Behörden befürchten jedoch, dass die Zulassungen auf Minderjährige
    rapide ansteigen könnten, wenn die Gesetzeslücke nicht geschlossen wird.



    welt.de

  • Und wenn der Kleine Strafmündig wird, landet er im Knast weil er einen riesen Batzen Geld an den Staat zahlen muss für Sachen die er nicht getan hat und zahlen kann ers sicher auch nicht.


    Die Eltern sind das Allerletzte...

  • Mir fehlen die Worte.
    Das das Gericht nicht einmal richtig nach denken kann und den Eltern die Strafe überschreiben denn das ist in meinen Augen Betrug. Und das vorsätzlich.
    Und was dem armen kleinen da hinter lassen wird, darüber will ich gar nicht nach denken, denn sonst wird mir richtig schlecht vor Wut.
    Die Eltern gehören in den Knast und Entziehung der Fahrerlaubnis.


    Wollen wir mal hoffen, dass die Eltern irgendwie an Geld kommen, denn sonst lesen wir in 9 Jahren wie ein armer Junge seine Eltern schwer verletzt hat. ( optimistisch gesehen ).


    Sorry sowas geht gar nicht. Wenn ich daran denke, das meiner Tochter (2,5 Jahre ) zu zumuten, wird mir richtig schlecht.

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