Darf man einen Kindersitz vorne befördern?

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  • Hallo Zusammen,


    immer wieder sehe ich Autos, wo vorne im Kindersitz ein erwachsenes Kind sitzt.
    Frage: ist das eigentlich zulässig?
    Ich meine keine Kindersitzerhöhungen, sondern richtige Kindersitze
    wie z.B. von Römer oder Maxi Cosi (kein "Rennfahrergurt", sondern wird mit dem Autogurt befestigt)...


    Hat da jemand einen Link oder eine Info für mich?
    Anscheind darf man vorne auch Kinder unter 12 Jahren im Kindersitz befördern, aber NUR wenn hinten dafür kein Platz vorhanden ist,
    wenn z.B. hinten auch Kinder sitzten....


    Danke und Gruß


    Jure

  • Mein Sohn oder meine Tochter fahren auch manchmal vorn mit. Wieso sollte das verboten sein? Es ist doch auch nichts anderes, als wenn das Kind hinten transportiert wird.

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  • Gerade etwas gefunden, was wohl deutlich macht, dass es erlaubt ist.


    ADAC testet Kindersitze auf dem Beifahrersitz


    Crashversuche des ADAC haben jetzt bestätigt, dass Kinder auch auf dem Beifahrersitz
    sicher mitfahren, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt
    ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung, darf
    auf keinen Fall der Beifahrer-Airbag aktiviert sein. In Sitzsystemen,
    bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum
    Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein.
    Bei den Versuchen mit Babyschale hat sich gezeigt, dass ein Kleinkind bei
    deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu
    unverletzt übersteht. Bleibt der Airbag aktiv, so wird das Kind beim
    Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die
    ausschließlich von der Wucht des Airbags herrühren. So kann bereits ein
    Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar
    tödlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die
    Verwendung solcher Systeme bei "scharfem" Airbag verboten. Größere
    Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen, können auf dem
    Beifahrerplatz durchaus von der Schutzwirkung des Airbags profitieren.
    Die gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim
    gleichen Unfall ohne Airbagauslösung. Wenn das Kind allerdings zu nah am
    Armaturenbrett sitzt, wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen.
    Das kann zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen. Noch
    schwerere Verletzungen können auftreten, wenn sich die Beine des Kindes
    im Entfaltungsbereich des Airbags befinden. Der Klappmessereffekt führt
    dann dazu, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die
    Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier reicht bereits ein harmloser
    Bagatellunfall, weil diese Verletzungen allein vom Airbag verursacht
    werden, der bei etwa 30 km/h auslöst. Ehe jedoch ein Kind auf dem
    Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die
    Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und
    Einschränkungen durchsuchen. Dort ist beschrieben, ob Kinder bei einem
    Fahrzeug überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürfen, worauf
    man bei der Kindersicherung achten muss und ob und wie die
    Airbagabschaltung funktioniert.
    (Pressemitteilung ADAC)

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