Ich bin verwirrt.
Für meine Felgen habe ich ein Dokument bekommen, mit dem Titel: GUTACHTEN zur ABE Nr. 45698 nach §22 StVZO (ich kanns auch gerne als Anhang hochladen?)
Muss ich, wenn ich die notwendigen Änderungen wie Radhäuser umlegen usw. durchgeführt habe, gar nicht zum TÜV sondern nur das Dokument im Auto liegen haben?