Hallo,
ich hab mal eine Frage zu den neuen TÜV Verordnungen.
Mein zweites Auto war jetzt für gut ein halbes Jahr in der Garage eingemottet. Nun habe ich ihn zur Werkstatt gebracht und wollte den TÜV erneuern. Der mechaniker sagte das es sich nicht mehr lohnt. Seitenschweller durchgerostet und noch ein paar andere Kleinigkeiten. Ist ein Madzda 323 BG, Bj 1993. Er läuft noch top und auf meinen Runden auf dem Garagenhof war nix auffälliges. Naja, egal. Jetzt soll er halt weg und ich habe da so ein "fliegenden Händler" kontaktiert von denen man öfters Kärtchen am Auto hat.
Meine Frage bezieht sich auf die Abmeldung des Autos. Wenn man ein Auto mit abgelaufenen TÜV abmeldet muss man Strafe zahlen, je nachdem wielange der TÜV abgelaufen ist kann es sogar Punkte in Flensburg geben. Wenn ich ihn jetzt verkaufe läuft das doch etwas anders, oder? Der Tüv ist im November abgelaufen, also schon einige Zeit drüber. Der Händler wird ihn wohl exportieren und kauft auch Autos ohne TÜV. Was muss ich jetzt beachten? Ich werd wohl diesen ADAC Gebrauchtwagen Verkaufsvertrag verwenden. Dort gibt es ein Formular das an die Zulassungsstelle gesendet wird und dieser mitteilt das ich mein Fahrzeug verkauft habe. Erlischt in diesem Fall sie Strafzahlung?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß Christian