Polizei darf Radarwarner vernichten

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  • Polizei darf Radarwarner vernichten


    Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot
    gilt nach Angaben des ADAC
    aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte
    oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit
    Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im
    Fahrzeug nicht benutzt werden. Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät
    betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem
    Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

    Auch wer sich während der Fahrt
    beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte
    von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht diese Ordnungswidrigkeit.
    Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er
    sichergestellt und auch vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht
    ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche
    Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche Zweifel, ob
    eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.







    Doch es gibt auch legale Maßnahmen zur
    Warnung vor Messstellen. So sind Radiomeldungen nicht verboten, da sie
    unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden. Auch das Warnen
    anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich
    nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt
    werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der
    Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und
    wird mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.



    Motorzeitung - (ampnet/nic)