Umsatzsteuererklärung für EU-Fahrzeug

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  • Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass ich letztes Jahr beim Kauf meines Lancers, Umsatzsteuer ans Finanzamt hätte zahlen müssen.
    Da es ein EU-Import ist, muss der Lancer einzelbesteuert werden. Hat dass jemand von euch gewusst ? Mein Händler hatte mir auch nichts darüber gesagt. Hatte schon 19 % Mehrwertsteuer gezahlt, das waren knappe 2800 €. Die Umsatzsteuer schlägt auch mit 19 % zu Buche. Habe dann letztendlich 5600 € an Steuern gezahlt für den Import, ohne Überführungskosten etc.

  • :blemm


    Sowas hab ich noch nie gehört!
    Für eine Privatperson ist beim Erwerb eines Neufahrzeugs innerhalb der EU die landesübliche MWSt (richtiger: USt) zu entrichten...Thats it! :rolleyes

    Uhi, ich bin eeeiiinnnnn Geeiiiist. :TT

    2 Mal editiert, zuletzt von heifeif ()

  • Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch eine Privatperson, der das Fahrzeug für seinen privaten Bereich erwirbt, unterliegt der Umsatzsteuer (§ 1b USTG)


    So steht es im Gesetzestext, welches dem Schreiben beilag. Da ich ja schon die Mehwertsteuer bezahlt habe, weiss ich nicht, was die von mir wollen.

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