Neue Regeln bei der TÜV-Hauptuntersuchung

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MFF - Elbetreffen 2024
Alle Infos hier im Forum Mitsubishi Elbetreffen 2024 Thema oder auf der Elbetreffen-Webseite unter Mitsubishi Elbetreffen -Webseite
  • 2012 gibt es bei der Hauptuntersuchung einige Änderungen, wie der TÜV Süd jetzt mitteilte. Die neuen Regeln für TÜV, DEKRA und Co. treten aller Voraussicht nach bereits Anfang April kommenden Jahres in Kraft, sollte der Bundesrat der Gesetzesnovelle zustimmen. Die Abstimmung gilt aber nur als Formsache.


    Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher.


    "Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.


    Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.


    Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen.


    Damit dürfte die Hauptuntersuchung künftig länger dauern. Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos. Da bei Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig wird, kommt es 2015 vermehrt zu Probefahrten bei der HU.


    t-online.de

  • Ein guter Grund für eine Gebührenerhöhung.


    Und damit niemand benachteiligt wird zahlen


    dann erst mal ALLE mehr :ulf

    Es ist nicht meine Intention manchmal ein Drecksack zu sein -
    nein, es ist eher meine Passion :kick


    mitsumike ist nicht repräsentativ - er ist destruktiv


  • Zitat

    Original von Colt
    Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen.


    Lächerlich!
    Die meisten Assistenzsysteme funktionieren bei 8 km/h noch nicht einmal! Außerdem steht in meinem Versicherungsvertrag, dass ich alleiniger Fahrer für das Auto bin :! , wie ist das geregelt?

  • Dieses Thema enthält 22 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.