Bundestag will Gesetz gegen Spam verabschieden
Die Bundesregierung plant offenbar in diesem Jahr einige Gesetze auf die aktuellen Gegebenheiten im Internet anzupassen. Nachdem die Bundeskanzlerin die Förderung des IT-Standortes Deutschland auf ihre Fahnen geschrieben hat, soll nun auch die Gesetzgebung Einfluss auf den Internetbetrieb nehmen.
Interessantester Vorstoß ist hier das geplante Anti-Spam Gesetz aus der CDU/CSU-Fraktion, das dem Gremium in den nächsten Wochen zur Beratung vorgelegt werden soll. Danach soll den Versendern von Spammails fortan eine Geldbuße von 50.000 EUR drohen. Bei wiederholten Verstößen kann dies auch auf Bewährungs- oder Freiheitsstrafen hinaus laufen.
Ferner müssen nach dem Gesetz in Deutschland dann auch der Versender und der Inhalt der Email eindeutig kenntlich gemacht werden für den Empfänger. Das Versenden über Pseudonyme und unter Angabe eines falschen Titels soll damit eingebunden werden.
Die Opposition äußerte Bedenken gegen das Gesetz. FDP-Sprecher wiesen darauf hin, das das Gesetz nur auf deutsche Versender anwendbar wäre, während Absender aus den USA oder Asien sich der deutschen Rechtssprechung entziehen könnten. Da der überwiegende Teil der täglich deutsche Postfächer erreichenden Spammails aus dem Ausland käme, würde das Gesetz wirkungslos sein.
Die Grünen erkennen zwar auch das Spamproblem in Deutschland, und das vor allem die Firmen immer mehr Geld für immer aufwendigere Spamfilter ausgeben müssen, aber wie die Grünen-Fraktionschefin und frühere Verbrauchershutzministerin Kühnast zu bedenken gibt, tut das Gesetz nichts gegen den Spam. Es kommt erst zum tragen, wenn der Tatbestand bereits erfüllt ist, der Datenmüll also bereits beim "Kunden" abgeliefert wurde. Die Problematik bestehe also unvermindert weiter.
Eigene anwendbare Konzepte haben jedoch auch die Opposiitionsparteien nicht. So wird der Gesetzentwurf wahrscheinlich dennoch vorgelegt und verabschiedet werden, auch wenn er effektiv gegen das Problem nichts bewirken wird. Hauptsache wir haben erst mal so ein Gesetz.