Wartungshinweis vergessen – Werkstatt muss zahlen

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  • Ein gerissener Zahnriemen hat fatale Folgen. Eine Werkstatt vergaß bei einer Inspektion auf den Wechsel hinzuweisen – und wurde nun zu Schadenersatz verurteilt.


    Bei einer Inspektion muss die Werkstatt auf in Kürze anstehende Wartungen hinweisen. Tut sie das nicht, muss sie für eventuelle Schäden aufkommen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervorgeht.


    In dem verhandelten Fall hatte eine Kundin einen Pkw zur Inspektion gebracht, dessen Zahnriemenwechsel 1600 Kilometer nach dem Werkstattaufenthalt routinemäßig hätte gewechselt werden müssen. Der Betrieb versäumte es allerdings, dies im Inspektionsbogen zu vermerken. Die Fahrerin fuhr das Fahrzeug weiter und erlitt kurz darauf einen kapitalen Motorschaden.


    Inspektion muss bestimmte Pflichten erfüllen


    Die Kosten für den Motortausch muss die Werkstatt übernehmen. Denn laut der Deutschen Anwaltshotline gehört es zu den mit einer Inspektion verbundenen Pflichten, den Gesamt-Fahrzeugstand und auch die anstehenden Reparaturen und Wartungen festzustellen.


    Das Gericht hat in seinem Urteil auch den Zeitraum festgelegt. Demnach ist ein Hinweis nötig, wenn die Maßnahme innerhalb der kommenden drei Monate oder 5000 Kilometer ansteht (Az. 4 U 171/09).




    welt.de

  • Danke, der Hinweis ist wirklich sehr interessant! Ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Lage, genauergesagt wurde ein Zahnriemenwechsel gemacht, aber der Simmerring nicht getauscht... Nun ist es nat. am ölen...


    Mal sehen, was die Werkstatt dazu sagt.