Defekter Artikel und Gebrauchsvorteile

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  • Halli Hallo,
    ein besser Titel fiel mir nicht ein. Ich habe am 31.03.2009 ein Mainboard für 46,38€ gekauft. An diesem ging Ende Februar der USB-Anschluss kaputt. Ich habe es eingesendet. Dabei kam heraus, dass es irreparabel ist und ein Austausch nicht möglich. Nun soll ich mit nachfolgender Begründung nur 16,73€ erstattet bekommen.


    Zitat

    Bei der Erstattung des Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile berücksichtigt. Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen Zeitraum wurde von Ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, der nun durch den Abzug der Gebrauchsvorteile wieder ausgeglichen wurde. Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer. Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 346 BGB.


    Nun die Frage. Ist das rechtens? Was in besagtem Paragrafen steht, verstehe ich leider nicht. :dk


    Edit: Vielleicht kann mir jemand diesen Text erläutern? :lool
    http://www.verbraucherrunde.ne…ig-unzulaessig-t1063.html

    Arguing on the Internet is like running in the Special Olympics. Even if you win, you are still retarded... :win5

    2 Mal editiert, zuletzt von Blubb0r ()

  • Ähnliches hatte ich bei meinem alten LCD-TV. Display irreparabel defekt, Ersatz nicht möglich und nur noch ca. 2/3 des Neupreises bekommen.


    Scheint gängig zu sein.

  • Folgendes steht in den AGB des Händlers:

    Zitat

    7.2 Soweit ein Gewährleistungsfall auftritt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware (Nacherfüllung) berechtigt. Im Rahmen der Nachbesserung gilt der Tausch in höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.


    Bedeutet das, dass ich ein ähnliches Board fordern kann? Desweiteren ist das Board bei anderen Händlern noch erforderlich. Ich habe gelesen, dass es zumutbar ist, das Board dann bei anderen Händlern zu ordern. Leider habe ich dafür keine Gerichtsentscheidung gefunden.

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