Halli Hallo,
ein besser Titel fiel mir nicht ein. Ich habe am 31.03.2009 ein Mainboard für 46,38€ gekauft. An diesem ging Ende Februar der USB-Anschluss kaputt. Ich habe es eingesendet. Dabei kam heraus, dass es irreparabel ist und ein Austausch nicht möglich. Nun soll ich mit nachfolgender Begründung nur 16,73€ erstattet bekommen.
ZitatBei der Erstattung des Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile berücksichtigt. Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen Zeitraum wurde von Ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, der nun durch den Abzug der Gebrauchsvorteile wieder ausgeglichen wurde. Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer. Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 346 BGB.
Nun die Frage. Ist das rechtens? Was in besagtem Paragrafen steht, verstehe ich leider nicht.
Edit: Vielleicht kann mir jemand diesen Text erläutern?
http://www.verbraucherrunde.ne…ig-unzulaessig-t1063.html