Fahrverbote werden entschärft

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  • Fahrverbote werden entschärft


    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die geltende Rechtslage für ausreichend. Gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe zögen immer noch gute Argumente, sagte die Bundesjustizministerin.
    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hat sich gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe bei kleineren Delikten ausgesprochen. «Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten», sagte die Ministerin am Mittwoch am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg.


    Berufskraftfahrer besonders hart betroffen


    Der Vorschlag Niedersachsens, neben Haft- und Geldstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe verhängen zu können, sei nicht neu. «Ich denke, die guten Argumente dagegen ziehen auch heute noch», sagte die Ministerin. So könnten Täter, die kein Auto besäßen, damit nicht belegt werden. Umgekehrt jedoch wäre ein Berufskraftfahrer von einem Fahrverbot besonders hart betroffen.
    Derzwei arbeitet das Justizministerium sogar an einem anderen Strafsystem für Verkehrssünder, die einen Entzug des Fürherscheins unwahrscheinlicher machen soll. Wirtschaftliche Aspekte gäben hier den Weg vor, hieß es hierzu aus dem Umfeld des Planungsausschusses. Entschieden ist noch nichts. Doch die Strafpunktesammlung für Verkehrsdelikte könnte vereinfacht werden und so das Risiko des Führerscheinentzugs reduzieren.



    Für Verkehrssünder könnte das System der Strafpunkte-Sammlung in der Flensburger Kartei und damit das Risiko des Führerscheinverlustes entschärft werden. So wollen das Bundesverkehrsministerium und die Verkehrspolitiker der Koalition jetzt gewisse Vereinfachungen dieses Systems prüfen. In der Union wird zum Beispiel überlegt, angefallene Strafpunkte zum Beispiel für Verstöße gegen Tempolimits, Rotlicht-Vergehen und Handy-Benutzung im Auto nach drei statt bisher zwei Jahren zu löschen. Die Löschung solle dann aber unabhängig davon erfolgen, ob in der Zwischenzeit neue Einträge hinzugekommen sind, berichtete die «Bild»-Zeitung.


    Veränderte Verfallsfristen


    Danach sollen zugleich die Verfallsfristen für Alkohol- und Drogenfahrten auf 6 Jahre (bisher 5), für Straftaten im Straßenverkehr (etwa Fahren ohne Führerschein) auf 12 Jahre (bisher 10) Jahre steigen. Bisher beträgt die Verfallsfrist für Punkte in Flensburg bei Ordnungswidrigkeiten zwar nur zwei Jahre. Diese Frist verlängert sich aber automatisch um jeweils weitere zwei Jahre, wenn ein Verkehrsteilnehmer innerhalb der ursprünglichen Verfallsfrist neue Punkte kassiert.
    In der Folge kann es bei Wiederholungstätern zu einer Anhäufung von Punkten über einen längeren Zeitraum und einem möglichen Verlust des Führerscheins bei insgesamt 18 Punkten kommen. Künftig soll nach den Plänen der Union gelten, dass jeder Verstoß einzeln zählt und sich Punkte für unterschiedliche Verkehrssünden nicht mehr über Jahre summieren.


    Anstoß vom Verkehrsgerichtstag


    Der Anstoß für die Vereinfachungen kommt - auch für das Verkehrsministerium - vom Verkehrsgerichtstag im Januar in Goslar. Aufgegriffen wurde dies von den zwei Unionsexperten Gero Storjohann (CDU) und Andreas Scheuer (CSU). Die Diskussion habe noch nicht einmal die Verkehrs-Arbeitsgruppe der Fraktion erreicht, hieß es in der Fraktion. Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Man sollte nicht jemandem dafür bestrafen, dass er vor knapp zwei Jahren zu schnell gefahren ist und jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird - und nur wegen dieser Punkte-Aufrechnung den Führerschein verliert.»
    Für mehr Transparenz und Vereinfachung des Systems sprach sich auch der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, aus. «Man muss aber darauf achten, dass die Schwere der jeweiligen Straftat nicht durch Lockerungen im System bagatellisiert wird», sagte er.


    (dpa/bild/rp-online)