Aufregerthread : Politik und Gesetzgebung

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Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
  • Die Euro-Rettungs-Maßnahmen verstoßen gegen das Grundgesetz


    Die Euro-Einführung ist laut dem Finanzwissenwschaftler Prof. Wilhelm Hankel die schwerwiegendste wirtschaftliche Fehlentscheidung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Durch die Abschaffung der Deutschen Mark und der Währungsreform hin zum Euro schultere Deutschland die größte wirtschaftliche Last, so Prof. Hankel.



    Die Politiker Deutschlands seien laut Hankel nicht in der Lage, diesen Sachverhalt richtig einzuschätzen. Zudem werde die deutsche Mehrbelastung von den europäischen Partnern nicht ausreichend gewürdigt. Die Bundesbürger erkennen dieses Problem erst gar nicht, so der Finanzwissenschaftler weiter.
    Nach Bekanntwerden der juristischen Mängel des Euro-Rettungspakets und des damit möglich verbundenen Verstoßes gegen das Grundgesetz (ShortNews berichtete), reichte Prof. Wilhelm Hankel eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.


    Shortnews - 07.07.2010

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

    Einmal editiert, zuletzt von zerrix ()

  • Auch diese Klage wird im Nirvana enden.. :idee
    haben doch schon andere erfolglos versucht in dieser Hinsicht zu klagen :( .. hätte man seinerzeit das Volk befragt, wie es andere Länder gemacht haben, dann hätten wir wohl heute noch die gute alte D-Mark.. :prof :omg


    ..... in memorandum :dk

    mfg - M4ik


    Lass dich nicht auf Diskussionen mit Idioten oder Dummköpfen ein !
    Sie ziehn dich nur auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung !
    ;) :D

  • Das Bundesverfassungsgericht hat ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gebilligt.
    Dadurch stärken sie die Stellung der europäischen Richter.


    Das Bundesverfassungsgericht hat ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebilligt, das erstmals direkt ein deutsches Gesetz für "unanwendbar" erklärte. Das sogenannte Mangold-Urteil von 2005 des EuGH sei "keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung" des Luxemburger Gerichts, entschieden die Karlsruher Richter. Damit stärken die Richter die Stellung des Europäischen Gerichtshofs.


    Zahlreiche Kritiker darunter auch der frühere Bundespräsident und einstige Verfassungsrichter Roman Herzog sehen in dem Mangold-Urteil eine von zahlreichen Kompetenzüberschreitungen. Ausgangspunkt des Streits ist eine frühere Regelung, die es ermöglichte, Arbeitnehmer ab 52 Jahren nur noch befristet einzustellen. Die Bundesregierung wollte damit im Rahmen der Hartz-Gesetze die Eingliederung älterer Arbeitsloser fördern. Der EuGH sah in der Regelung jedoch eine unzulässige Altersdiskriminierung und ordnete erstmals an, dass die Reformvorschrift "unangewendet" zu bleiben habe.


    Das Bundesarbeitsgericht gab deshalb einem Kläger Recht, der von seinem Arbeitgeber, einem Auto-Zulieferer, die Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gefordert hatte. Dagegen hatte die Firma Verfassungsbeschwerde eingereicht und betont, der EuGH habe mehrfach seine Kompetenzen überschritten. Unter anderem, weil laut EU-Vertrag die Richtlinien der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar anwendbar seien. Sie würden von den Regierungen ebenso in nationales Recht umgesetzt, wie EuGH-Urteile. Der EuGH habe mit seinem durchgreifenden Urteil insoweit die Position des Gesetzgebers eingenommen.


    Karlsruhe wies dies nun zurück. Nach Ansicht von sieben der acht Richter hatte der EuGH seine Kompetenzen mit dem Urteil noch nicht überschritten. Solch ein Verstoß setzte voraus, dass er "offensichtlich kompetenzwidrig" ist und zu einer "strukturell bedeutsamen Verschiebung" im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedstaaten und der EU führt. Zwar habe der EuGH einen allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung entwickelt, doch in der Praxis würden damit keine neuen Kompetenzen für die EU begründet, heißt es in dem Beschluss.


    Die aktuelle Entscheidung war allerdings innerhalb des Senats umstritten: Richter Herbert Landau widersprach dem Ergebnis in einem abweichenden Votum. Er ist der Auffassung, der EuGH habe die ihm verliehenen Kompetenzen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts ersichtlich überschritten. Es sei insbesondere nicht vertretbar, ein Diskriminierungsverbot wegen des Alters aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen oder den völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten herzuleiten.


    zeit.de