Soll ich den Konsumentenschutz informieren?

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MFF - Elbetreffen 2024
Alle Infos hier im Forum Mitsubishi Elbetreffen 2024 Thema oder auf der Elbetreffen-Webseite unter Mitsubishi Elbetreffen -Webseite
  • Hallo


    Letzten Sonntag habe ich den Galant zum Pickerl gebracht, nachdem ich noch den Samstag für die Entfernung von Rost geopfert habe.


    Eigentlich, so dachte ich, dürfte dem Auto doch nicht zu viel fehlen. Ist ja schließlich erst 4 1/2 Monate her, seit ich es bei einem Händler gekauft habe, der damals das Pickerl hat machen lassen.


    Nun habe ich aber den Anruf von ebendiesem Händler bekommen, dass die Reperatur wohl 400 Euro kosten wird und ob ich nicht villeicht auf ein Leasingauto umsteigen möchte ... später hat er den Wert auf mind. 500 Euro korrigiert - wobei das immer noch kein verbindlicher Kostenvoranschlag war!


    Heute habe ich das Auto, nachdem ich schon die ganze Woche mit dem Rad fahre, abgeholt und einen provisorischen (d.h. kopierten) Prüfbescheid in die Hand bekommen und mir wurde gesagt, dass ich das halt bis nächsten Monat richten soll. Das Auto hat 8 schwere Mängel, darunter gerissene Motorlager, Durchrostungen, ein ausgeschlagener Silentgummi und poröse Reifen. Das sind doch alles keine Schäden, die während 3000 km und 4 1/2 Monaten entstehen, oder?


    Schon klar, dass das Auto alt ist ... aber die Schäden hätten trotzdem behoben werden müssen, bevor er das Auto verkauft hat!


    Ich stelle hier einfach mal das Pickerlgutachten von Ende Oktober und das von heute herein, damit sich jeder hier ein Bild davon machen kann was hier im Gange ist!


    Das alte Gutachten:




    Das aktuelle Gutachten:




    Man sieht auch, bei der Kopie wurde oben der Name der Firma nicht mitkopiert ... hätten sie das wohl gemacht, wenn sie nichts zu befürchten hätten? (Die geleben Felder habe ich selbst ausgedeckt)


    Ich sehe wirklich nicht ein warum ich das richten lassen soll. Diese Mängel haben offensichtlich schon bestanden als ich das Auto gekauft habe und wurden damals einfach "übersehen".


    Was meint ihr, bringt es was wenn ich mich an den Konsumentenschutz wende? Schließlich hat man doch 6 Monate Gewährleistung nach einem Kauf beim Händler und die läuft somit erst gegen Ende April ab. Da muss man doch etwas machen können!


    Andererseits will ich auch keinen ewig langen Rechtsstreit, der mich viel teurer kommt als das Pickerl einfach machen zu lassen, auch wenn es eine Frechheit ist.


    Grüsse


    Thomas

  • Wieso musst du eigentlich jetzt schon wieder zum Pickerl, ist das nicht wie bei uns der TÜV alle 2 Jahre? Also ich würde mich zumindest beim Konsumentenschutz mal erkundigen, gegebenenfalls sogar bei eurer Prüfhauptstelle, weil derjenige der damals das Ding geprüft hat war mindestens blind wenn nicht noch mehr behindert. Weil die Mängel entstehen nicht in so kurzer Zeit.

  • Hallo


    Wir müssen einmal pro Jahr zum Pickerl. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung.


    Nachdem bei dem Auto das Pickerl abgelaufen war, hat der Händler beim Kauf im Oktober das Pickerl machen lassen. Trotzdem hält dieses nicht ein Jahr lang, sondern nur bis zum Monat der Erstzulassung.


    Bei uns machen auch die Händler direkt das Pickerl, die brauchen damit also nicht zu einer TÜV Prüfstelle ... wenn sie eine Lizenz zum prüfen haben, können die selbst das Pickerl ausstellen.


    Im Fall von diesem Auto ist das der April ... aber ich bin schon einen Monat vorher hingefahren, da momentan noch die gesetzliche Gewährleistung gilt und ich der Sache von Anfang an nicht vertraut habe.


    Irgendwie habe ich schon vermutet, dass das Auto sehr wohl Mängel hat, er diese aber einfach "übersehen" hat damit ich sie dann richten lassen muss. Nun, das hat sich ja jetzt wohl bestätigt!


    Grüsse


    Thomas

  • Dieses Thema enthält 52 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.