Grundsatz-Urteil Richter erschweren Führerschein-Tourismus

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  • Das Bundesverwaltungsgericht hat den Führerschein-Tourismus in Europa erschwert. Die Richter entschieden, dass Autofahrer aus Deutschland, die im Ausland eine Fahrerlaubnis erworben haben, auch dort gewohnt haben müssen. Viele Verkehrssünder wollen sich vor dem "Idiotentest" drücken und machen den Test im EU-Ausland.


    Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis nicht auch in diesem Land ihren Wohnsitz hatten. Das bekräftigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ist in dem ausländischen Führerschein der dortige Wohnsitz eingetragen, müssen danach die Behörden den Wohnsitz aber genau prüfen. (Az: 3 C 15.09 und 16/09)


    Nach europäischem Recht müssen die EU-Staaten Führerscheine aus anderen EU-Ländern ohne jede Formalität anerkennen, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hatte. In den beiden Streitfällen hatten Autofahrer aus dem Landkreis Viersen in Nordrhein-Westfalen ihren Führerschein wegen verschiedener Verkehrsverstöße verloren.


    Der für eine Neuausstellung in Deutschland erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung, gemeinhin Idiotentest genannt, unterzogen sie sich nicht. Stattdessen erwarben sie neue Führerscheine in Polen, das Land war auch als Wohnsitz eingetragen. Die Behörden stellten allerdings fest, dass beide Führerscheintouristen in Deutschland gemeldet waren und erkannten die polnischen Führerscheine ohne Idiotentest nicht an.


    Die Instanzgerichte gaben dem Landkreis Viersen Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Urteile nun auf und gab die Klagen zur weiteren Prüfung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurück. Als Nachweis für einen deutschen Wohnsitz reiche nach europäischem Recht die deutsche Meldeauskunft nicht aus. Es sei vielmehr zu klären, ob die polnischen Meldebehörden den dortigen Wohnsitz bestätigen. Bereits 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht deutsche Autofahrer mit tschechischen Führerscheinen abgewiesen. Damals war in den Papieren allerdings der jeweilige deutsche Wohnsitz eingetragen.


    Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg muss sich ein Deutscher mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben, damit die deutschen Behörden einen dortigen Führerschein anerkennen. Im Jahr 2007 wurden dem KBA 3.213 Führerscheine gemeldet, die unter Verstoß gegen dieses „Wohnsitzprinzip“ erworben wurden, überwiegend aus Tschechien. „Die Dunkelziffer dürfte jedoch weit höher liegen als die im vergangenen Jahr im Rahmen von Verkehrskontrollen aufgedeckten Fälle“, heißt es im KBA-Jahresbericht 2007.


    dpa/AFP/kami


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