Wohnungskündigung wegen Pflegefall

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  • Haben heute von der Rechtsanwältin unserer Vermieter die Kündigung zum 31.3.2010 erhalten, da ihr Mann krank ist und ihr Sohn mit 5 Kindern ins Haus ziehen soll. Ist dies rechtens? Wir wohnen gerade erst 1,5 Monate hier, haben massig Kohle hier rein gesteckt und nun solch ein Mist. Was nun tun, auf alle Fälle rück ich morgen bei der Rechtsanwältin an undrede mit ihr, sowas lass ich mir ne gefallen. Das hätte sie eher wissen müssen. Ich lass mich doch ne raus werfen nur weil er Pflege braucht, dann kannn der Sohn zb auch in eine Wohnung im Haus 10m weiter ziehen da sind genügend frei.


    Leute entschuldigt meine Ausdrucksweise aber ich hab die Schnauze voll, auf Arbeit nur noch Kurzarbeit und Hungerlohn, dann so ein SCheiß dazu, langsam reichts mir.

    Uhi, ich bin eeeiiinnnnn Geeiiiist. :TT

    2 Mal editiert, zuletzt von Erzi_82 ()

  • Vermieter dürfen wegen Eigenbedarf kündigen.
    Die Frage in Deinem Fall ist, ob der Eigenbedarf schon bei Deinem Einzug absehbar war. Solche Fälle sind ein Lieblingsthema deutscher Gerichte. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann geh zu Deinem Anwalt bzw. informiere die Versicherung und laß Dir einen Anwalt empfehlen. Hast Du keine ists nicht schön, geht aber auch nicht ohne Anwalt.
    Dein größter Fehler wäre das zu machen, was Du gepostet hast.


    Wenn Du nachweisen kannst, daß das Problem absehbar war, also der Vermieter Dich benutzt hat um die Wohnung herzurichten, dann hast Du eine Chance.


    Hast Du keine Rechtschutzversicherung und willst erstmal wissen, was Du machen kannst, wende Dich an den Mieter(schutz)bund bzw. die Verbraucherschutzzentrale.


    Ich wäre gern positiver, tut mir leid. Mach nichts falsches, übereiltes, schau nach allen Fristen und halte die ein, dokumentiere alles.


    Ich halte die Daumen!

  • Mach jetzt nichts unüberlegtes. Morgen Termin beim Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht machen.
    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht so einfach. Also lass dich dort ordentlich beraten.

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