Fahrlässige Tötung im Bekanntenkreis

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  • Die Schwester der besten Freundin meiner Verlobten ist vor zwei Tagen im Krankenhaus verstorben. Ursache war eine Schwellung des Hirns aufgrund eines Verkehrsunfalls.


    Folgendes ist passiert.


    Sie war auf der Vorfahrtstraße mit dem Roller ihres Freundes unterwegs als ihr plötzlich ein PKW die Vorfahrt nahm. Sie konnte wohl gerade noch abbremsen bzw. ausweichen.


    In dem Moment kam ein weiterer PKW angefahren, nahm ihr ebenfalls die Vorfahrt und überrollte sie. Sie hatte sich völlig richtig verhalten, (ein Zeuge ist vorhanden) und musste nun aufgrund von Dummheit und Überheblichkeit anderer Autofahrer sterben. Sie war 22.....



    Meine Frage:


    Was genau kommt auf beide Fahrer zu und was sind die härstesten, möglichen Strafen? Beide Fahrer sind gefasst und Zeuge ist, wie gesagt, vorhanden.


    Fahrlässige Tötung auf jeden Fall. Aber kann man den Deppen die Scheine für des Rest ihres Lebens entziehen? Der Unfall geschah in Bayern.

  • Das kommt wohl auch auf das Ermessen des Richters an.


    Drankriegen müsste man sicherlich den, der sie überrollt hat. Der andere hat ja keinen Unfall verursacht (da sie noch rechtzeitig bremsen konnte), sondern "nur" eine gefährliche Situation hervorgerufen.


    2007 Outlander Sport: 3.0 V6 MIVEC mit 6 A/T Sportronic (US-Import) - kein PlugIn.

    2007 Eclipse GT Spyder 4G: 3.8 V6 MIVEC, 6 M/T (US-Import) - kein Blechdach.

    2012 Audi A6 4G C7 Avant 3.0 Bi-TDI - keine Diamanten.

    Ein "vernünftiges" Auto will ich nicht! :ach

    Hühnerstall

  • Dadurch das sie dem ersten ausweichen musste, weil dieser ihr die Vorfahrt nahm, hat der zweite PKW sie auch übersehen und sie überrollt.


    Hätte der erste ihr die Vorfahrt nicht genommen wäre es nicht zu dieser Situation gekommen. Nun habe ich nach Paragraph 222 STVO. erfahren das es neben der Anzeige NUR zu einer Geldstrafe oder einer max. Haft bis 5 Jahre kommt. Bzw. gibt es 5 Punkte aufs Konto.


    Das ist ja wohl ein schlechter Witz! Ich meine das ist doch keine Strafe...

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