Beifahrer trägt Teilschuld

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  • Mitschuld des Saufkumpans


    Wer vereint trinkt, zusammen Auto fährt, gemeinsam zu Schaden kommt, trennt sich auch in der Schuldfrage nur in den Details. Der Beifahrer kann sich nicht von seiner Verantwortung frei sprechen. Wer selbst angetrunken als Beifahrer in das Auto eines Betrunkenen setzt, haftet nach einem Unfall mit. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 1 U192/08)entschieden. In dem verhandelten Fall hatten ein Autofahrer und sein Beifahrer erheblich zu tief ins Glas geschaut.


    Anteilige Schuld


    Es kam zu einem Unfall, der nicht angeschnallte Beifahrer wurde dabei schwer verletzt und verlangte anschließend von seinem Fahrer Schadenersatz. Dieser wurde ihm, jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Quote, zugestanden. Die Richter sahen beim Beifahrer wegen seines eigenen Alkoholgehalts eine Mitschuld an seinen Verletzungen.


    dpa, süddeutsche (mid)

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Es ist unglaublich, was sich die Leute alles trauen. Wenn ich mich nicht anschnall, dann würd ich mich SEHR zurückhalten, hier auch noch Ansprüche zu stellen...

    So sparsam lässt es sich mit 140 PS aus 2 Litern Hubraum dieseln - HDi halt ;)
    Sogar mit Winterreifen:

    Seit dem Kauf:


    verbloggt und zugeflixt - jetzt meint sie auch noch schreiben zu müssen :D

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