Mitschuld des Saufkumpans
Wer vereint trinkt, zusammen Auto fährt, gemeinsam zu Schaden kommt, trennt sich auch in der Schuldfrage nur in den Details. Der Beifahrer kann sich nicht von seiner Verantwortung frei sprechen. Wer selbst angetrunken als Beifahrer in das Auto eines Betrunkenen setzt, haftet nach einem Unfall mit. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 1 U192/08)entschieden. In dem verhandelten Fall hatten ein Autofahrer und sein Beifahrer erheblich zu tief ins Glas geschaut.
Anteilige Schuld
Es kam zu einem Unfall, der nicht angeschnallte Beifahrer wurde dabei schwer verletzt und verlangte anschließend von seinem Fahrer Schadenersatz. Dieser wurde ihm, jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Quote, zugestanden. Die Richter sahen beim Beifahrer wegen seines eigenen Alkoholgehalts eine Mitschuld an seinen Verletzungen.
dpa, süddeutsche (mid)