Recht auf wahl des Abschleppdienstes

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  • Hallo zusammen,
    Ich hab da ein Problem, mein Schwager hat mit meinem Galant Feindberührung gehabt. Er hat mich auch gleich informiert- ich hin- er schon im Krankenhaus.
    Vor Ort traf ich auf zwei Beamte der besonders netten Sorte, die dann auch sagten er sei im Krankenhaus, sie haben keine Personalien von ihm und der Abschleppdienst ist unterwegs.
    Ich wollte natürlich meine Werkstatt zum abschleppen- Mobilitätsgarantie grins - das wurd aber gleich mal untersagt weil es zu lange dauert (12 Km entfernt).
    Ich wartete also 1 Stunde auf die Kollegen vom 5Km entfernten Unternehmen und sitz nun auf den Kosten die ich locker hätte sparen können...


    Weiß irgendwer ob ich diese Kosten einklagen kann, denn die Spezies haben eindeutig nen Deal mit dem Unternehmen und noch einiges andere nicht so gemacht wie es sich gehört.


    LG Tini

  • Da müsstest du ja gegen die Stadt klagen. Vergiss es.


    Nach einem Unfall haben die Beamten ja auch dafür zu sorgen das der Verkehr rollt bzw nicht noch ander gefährdet werden, also wenn der Fahrzeugführer nicht ansprechbar ist oder schon im KH dann bestellen sie ein Schlepper und gut ist.


    Ich könnt mir höchstens vorstellen das du vll mit deiner Versicherung über ne Kostenübernahme reden kannst

  • Ich habe in einem solchen Fall bisher immer die kleine Gelbe Karte gezückt und der Abschlepponkel, also der, den die netten Jungs bereits gerufen hatten, hat das Finanzielle dann selbst über die kleine gelbe Karte abgerechnet.....


    Null Streß für mich!!

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