Beleidigungen im Strassenverkehr Was "Witzbold", "Wichser" oder "Schlampe" kostet

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  • Im Verkehrsalltag kochen die Emotionen oft über. Die Politesse, die Knöllchen verteilt, kann ebenso Auslöser sein wie der Drängler auf der Autobahn. Doch wer seiner Wut in Wort und Tat Luft macht, provoziert wahrscheinlich neuen Ärger. Denn eine Beschimpfung ist eine Straftat, die teuer werden kann.


    Man parkt nur für fünf Minuten im Halteverbot, schon klemmt eine Politesse das Knöllchen unter den Scheibenwischer. Man ist in Eile, will auf der Autobahn zügig vorwärts kommen und wird von einem notorischen Linksfahrer gebremst. Viele Autofahrer schimpfen und zetern im Straßenverkehr wie beleidigte Spatzen.


    Wer dabei verbalen Kontakt aufnimmt oder den vermeintlichen Gegner sogar mit Gesten angeht, begeht die Straftat der Beleidigung. Und die wird vor Gericht mit einer ziemlich hohen Geldstrafe geahndet. Die unschöne Art der Kommunikation wird in Deutschland – laut einer Liste des ADAC – mit Summen zwischen 100 und 4000 Euro bestraft.


    Der gestreckte Mittelfinger ist eine der häufigsten Gesten, die sich Autofahrer gegenseitig zeigen. Der „Stinkefinger“, jene Abfälligkeit, die einst durch den Ex-Fußballprofi Stefan Effenberg berüchtigte Berühmtheit erlangte, provoziert nach wie vor die höchsten Geldstrafen: zwischen 600 und 4000 Euro kostet die Obszönität.


    Doch auch kleine Äußerungen bergen großen Ärger. Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schon mal 2500 Euro Geldstrafe verhängt werden.


    Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Denn merke: Hierbei wird indirekt der ganze Staat samt all seiner Vertreter und Diener beleidigt. Deshalb erstatten jene meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige.


    Auch indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ muss sich niemand gefallen lassen. Im konkreten Fall wurden 1600 Euro fällig.


    Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es bei Straftaten wie der Beleidigung keine festen Regelsätze. Die Geldstrafe wird – abhängig von den Tatumständen – in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem durchschnittlichen Monatsnettogehalt.


    Wer sich im Auto – ob nun berechtigt oder nicht – über andere ärgert, sollte also am besten nur zu sich selbst schimpfen. Oder sich in Nachsicht üben. Das ist in jedem Fall billiger.




    Welt Online

  • Gerade zu dem Thema kam letzte Woche Sonntag ein interssanter Beitrag bei Grip.


    Man muss ja auch nicht immer gleich jemanden beleidigen. Man regt sich dadurch noch mehr auf, als wenn man die sache einfach auf sich beruhen lässt.


    Wir sind bestimmt alle keine Engel auf der Strasse.