Verkehrsschilder Bitte beachten Sie die "durchlässige Sackgasse"

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  • Nach jahrelangem Gezerre soll zum 1. September der Schilderwald auf deutschen Straßen ausgedünnt und von Unsinn befreit werden. Zumindest sieht eine neue Verordnung das vor. Rein theoretisch. Denn für die nächsten zehn Jahre bleibt stehen, was steht. Es kommen sogar noch neue Schilder hinzu.



    Dieses neue Verkehrsschild wird Ihnen in Zukunft öfter, allerdings nicht horizontal, begegnen. Die 'durchlässige Sackgasse' zeigt an, dass es für Fußgänger und Radfahrer am Ende der Straße einen Durchlass gibt.



    Pünktlich zum 1. September wird die größte Reform der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1971 in Kraft treten. Über viele Jahre hat sich der Gesetzgeber an über 200 Entwürfen für diese Neuregelung abgearbeitet. Neben vereinfachten und konkretisierten Vorschriften für Radfahrer und Inline-Skater beinhaltet die Verordnung vor allem Regelungen zu Verwendung von Verkehrszeichen. Ziel war es, die Anzahl der rund 20 Millionen Verkehrsschilder in Deutschland zu reduzieren. Doch daraus wir wohl vorerst nichts werden.


    Die Experten haben für ein gutes Dutzend Schilder konstatiert, dass sie entweder keinen Sinn machen oder größtenteils zumindest unsinnig aufgestellt wurden. Ein Paradebeispiel ist das Gefahrenzeichen Steinschlag (Nr. 115): Es steht meist an steilen Felswänden und zeigt von oben nach unten fallende Gesteinsbrocken. Sein ursprünglicher Sinn war es jedoch, davor zu warnen, dass an unerwarteter Stelle, also nicht auf Serpentinen im Gebirge, Steine auf der Fahrbahn liegen. Denn wer direkt an ungesicherten Felswänden vorbeifährt, muss mit herunter fallenden Steinen rechnen – auch ohne Warnschild.


    Dieses und andere Schilder sind jetzt nicht mehr verpflichtender Bestandteil der Verkehrszeichenregelung innerhalb der StVO. Sie können in Fällen besonderer, ohne Warnung nicht zu erkennender Gefahr weiterhin aufgestellt werden, sollen aber ansonsten aus dem Straßenbild verschwinden.


    Eine zweite Gruppe von Zeichen wurde ersatzlos gestrichen, z.B. die blauen, quadratischen Hinweise auf Richtgeschwindigkeiten oder die Hinweisschilder auf beschrankte Bahnübergänge.


    Eine dritte Gruppe schließlich, zu deren Aufstellung die Länder und Kommunen bislang gesetzlich verpflichtend war, gehört nun zum Kürprogramm der Verkehrsverwalter: Hinweisschilder auf Hotels und Gaststätten an der Autobahn, Wandererparkplätze oder Unterführungen für Fußgänger besitzen jetzt Servicecharakter. Vorgeschrieben sind sie nicht mehr.


    Anders ist das mit den fünf neuen Schildern, die sich die Experten ausgedacht haben. Die Zeichen müssen zukünftig kostenpflichtige „parkraumbewirtschaftete Zonen“, von denen es nicht gerade wenige gibt und deren Anzahl weiter steigen wird, markieren. Außerdem werden Strecken anzeigt, die für Skater freigegeben sind. Und es gibt ab sofort „durchlässige Sackgassen“, die zwar von Fußgängern und Radfahrern, nicht aber von Autos passiert werden können.


    Soweit die neuen Vorgaben des Gesetzgebers. Was das für den Schilderwald konkret bedeutet, wissen zwar höchstens die einzelnen Behörden der Städte und Länder. Ausmalen kann man es sich aber auch als ganz normaler Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer. Denn für alle Schilder gilt grundsätzlich: Was steht oder hängt, bleibt stehen oder hängen. Zum einen, weil „zur Vermeidung einer sofortigen Umbeschilderung“ die laut Verordnung eigentlich gestrichenen Zeichen noch weitere zehn Jahre gelten – also bleiben sie wo sie sind.


    Zum anderen, weil das Entfernen jener Schilder, zu deren Anbringung keine Pflicht mehr besteht, Geld kostet. Zwischen 50 und 70 Euro pro Schild müsste eine Verkehrsbehörde für die Demontage berappen. Angesichts der allgemeinen Finanzlage ist das eher unwahrscheinlich. Und es gibt noch ein zweites Argument gegen den Abbau: Kommt jemand auf einer öffentlichen Straße zu Schaden, könnte er versuchen, die Behörden in Regress zu nehmen, wenn an der Unglücksstelle auf eine vermeintliche Gefahr nicht per Schild hingewiesen wird oder bisher hingewiesen wurde, nun aber kein Schild mehr vorhanden ist. Da bleibt man doch lieber auf der sicheren Seite – und lässt die Schilder stehen.


    „Grundsätzlich“, sagt Markus Schäpe, Verkehrsrechtsexperte beim ADAC, „hat die Bundesregierung bei der neuen Verordnung keinen schlechten Job gemacht.“ Der Ball liege nun bei den kommunalen Behörden. Und die würden aller Erfahrung nach nicht allzu viel tun. Zumindest nicht so bald. Wahrscheinlich wird im Sommer 2019 landesweit die hektische Demontage von Verkehrsschildern beobachten werden können. Denn "die zum 1. September 2009 aus dem Katalog gestrichenen Schilder müssen bis zum 1. September 2019 von den Straßen verschwunden sein. Definitiv."


    Neue Regeln für Skater, Radler und Autofahrer


    Neben der neuen Regelung für Verkehrszeichen gelten ab September andere Vorschriften für Radfahrer, deren Rechte damit erheblich gestärkt wurden. So ist es für die Behörden nun einfacher, Einbahnstraßen für Radler auch in Gegenrichtung frei zu geben. Die Fahrbahn muss nicht länger mindestens drei Meter breit sein.


    Was mithin schon längst allgemeine Praxis ist, wird nun auch legal: Radfahrer dürfen auch links, also im eigentlichen Gegenverkehr fahren, wenn das Schild „Radverkehr frei“ es gestattet.


    Bis zu zwei Kinder, die nicht älter als sieben Jahre sind, dürfen in Fahrradanhängern befördert werden.


    In einer entsprechend bezeichneten „Fahrradstraße“ gilt zukünftig immer Tempo 30, auch ohne extra ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung.


    An Ampeln mit markierten Radwegen müssen sich Radfahrer ab 1. September 2012 nicht mehr wie bisher an den Lichtzeichen für Fußgänger orientieren. Gibt es keine „Rad-Ampel“, gilt jene für Autos.


    Auf sogenannten „Fahrradschutzstreifen“, also Markierungen eines Radwegs, gilt von nun an Parkverbot.


    Inline-Skater dürfen ab September auf Straßen, Seitenstreifen und Radwegen fahren, die mit dem Zeichen „Skater frei“ versehen sind.


    Änderungen gibt es auch bei Verkehrsregeln für Autofahrer. Die beiden wichtigsten: Der ehemalige „Verzögerungsstreifen“ an Autobahnen und Kraftfahrtstraßen heißt nun „Ausfädelungsstreifen“. Auf ihm darf bei Stau oder Verkehrsstockung langsam und besonders vorsichtig vorbeigefahren werden. Generelles Überholverbot gilt hingegen an Bahnübergängen mit und ohne Schranken zwischen dem entsprechenden Verkehrsschild und dem tatsächlichen Übergang.



    Welt Online

  • Wie blöd muss man sein,nicht Du Colt, wenn es dieses Verkehrzeichen schon in etwas abgeänderter Form schon gibt.



    dieses Bild stammt aus dem Jahre 2007 und wurde durch einen simplen Aufkleber zu dem gemacht,was jetzt Unsummen an Geld kostet..... :klo


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