Verkehrskontrolle in Österreich verfassungswidrig
Wien. Die bisher in Österreich vorgenommenen Abstandsmessungen im Straßenverkehr sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Verfassungsgericht der Alpenrepublik gekommen. Aufgrund der Klage eines deutschen Autofahrers entschieden die Richter nach dem jetzt veröffentlichten Urteil, dass die bisher zur Verkehrskontrolle benutzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte ohne eine gesetzliche Grundlage benutzt würden und damit gegen Persönlichkeitsrechte des Klägers verstießen.
Der Deutsche hatte gegen einen Bußgeldbescheid über 140 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit und eines zu dichten Abstands auf einer Tiroler Autobahn Einspruch eingelegt und war damit in letzter Instanz erfolgreich. In ihrem Urteil schlossen sich die Richter der Auffassung an, dass durch das in Österreich verwendete System der kombinierten Videoüberwachung und Geschwindigkeitsmessung das "verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Datenschutz verletzt" worden sei.
Der Kläger muss aus diesem Grund das Bußgeld ebenso wenig bezahlen, wie vermutlich andere Verkehrsteilnehmer, die in den nächsten Wochen in Österreich wegen des gleichen Vergehens bestraft werden. Bereits bezahlte Strafen sind von dem Urteil nach Angaben des ORF-Rundfunks vom Samstag (7.2.2009)allerdings nicht berührt.
Autofahrer auf Österreichs Straßen sollten sich freilich nicht zu früh freuen. Zwar hoben die Richter den Bußgeldbescheid auf, doch nur deshalb, weil der von der Polizei vorgenommenen Video-Überwachung die gesetzliche Grundlage fehle. Diese wird der Nationalrat (das Parlament) in Wien voraussichtlich bereits in den nächsten Wochen schaffen.
(dpa)