Urteil: Schadenersatz auch für Oldies
Auch Halter alter Autos können für die Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall die Stundensätze einer Markenwerkstatt ansetzen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin.
Das Auto des Geschädigten war zum Zeitpunkt des Unfalls bereits sieben Jahre alt. Er wollte vom Unfallgegner den Angaben zufolge den so genannten fiktiven Stundensatz, also die Kosten, die entstehen würden, wenn er das Auto in einer Markenwerkstatt reparieren lassen würde. Der Beklagte wollte dies nicht zahlen und verwies auf die Stundensätze freier Werkstätten.
Nach Auffassung des Gerichts hat der Kläger jedoch Anspruch auf Erstattung der Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt (Az.: 343 C 34380/05). Dies gelte unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie er den Wagen tatsächlich reparieren lasse. Auch das Alter des Fahrzeugs ändere daran nichts, so der DAV.
Quelle: Auto Motor Sport