Frühzeitig kündigen und sorgsam vergleichen
Berlin (ddp.djn). Im vergangenen Jahr wechselte fast jeder zehnte Autobesitzer seinen Versicherungsschutz. Solch ein Tausch kann sich lohnen. Bei einem Umstieg vom teuersten auf den billigsten Anbieter können Autofahrer bis zu 65 Prozent sparen. Und weil Versicherungsunternehmen, aber ebenso die Assekuranzen der Autohersteller und -importeure um jeden Kunden buhlen, ist in den kommenden Wochen wieder mit zahlreichen Angeboten zu rechnen.
Grundsätzlich muss die Kündigung - immer per Einschreiben und Rückschein - spätestens Ende November beim Versicherer vorliegen, da bei den meisten das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. "Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu kündigen und ebenso rechtzeitig sich nach einer neuen Deckungszusage umzusehen", legt Beate-Kathrin Bextermöller von der Zeitschrift "FINANZtest" sparwilligen Fahrzeughaltern ans Herz: "Wenn Sie eine Versicherung für ein Jahr abgeschlossen haben, verlängert diese sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf die ordentliche Kündigung aussprechen."
Anders sieht es aus, wenn eine sogenannte außerordentliche Kündigung ansteht. Den Unterschied erläutert Maximilian Maurer vom ADAC: "Nach einem Schaden darf jeder Vertragspartner den Vertrag kündigen." Da aber gibt es einen Haken. Erst ab 1. Januar 2009 muss die Versicherung anteilig zuviel gezahlte Prämie zurückerstatten, wenn der Versicherungsnehmer gekündigt hat. Bis zu diesem Termin kann sie eine Rückerstattung ablehnen. "Das händeln die verschiedenen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich", sagt Maurer. Geld zurück gibt es hingegen stets, wenn die Versicherungsgesellschaft ihrerseits die Police abweist. Gekündigt werden muss innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung.
Auch wenn der Versicherer den Beitrag bei gleich bleibender Leistung anhebt, hat man ein Sonderkündigungsrecht und wieder einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit. Die Kündigung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Wenn der Beitrag nur gestiegen ist, weil der Versicherungsnehmer einen erweiterten Schutz will, entfällt das Sonderkündigungsrecht. Wer sein neues Auto bei einer anderen Gesellschaft als bisher versichern will, kündigt damit automatisch den alten Vertrag. Trotzdem sollte der alte Versicherer informiert werden. In diesem Fall wird der zu viel gezahlte Beitrag zurück erstattet.
Der Preis für den Versicherungsschutz hängt von zahlreichen Faktoren ab. Am wichtigsten sind Autotyp und -alter einerseits, Alter des Fahrers und die Anzahl unfallfrei gefahrener Jahre andererseits. Doch auch der Wohnort, der Abstellplatz fürs Auto, weitere Versicherungsverträge oder sogar der Beruf können Einfluss auf den Preis der Autohaftpflicht- und der Kaskoverträge haben. "Der Hintergrund ist immer derselbe", erläutert Verbraucherschützerin Bextermöller: "Für Versicherer sind vor allem vorsichtige Autofahrer willkommene Kunden."
Am meisten kostet der Versicherungsschutz Anfänger, wenn sie keine Chance auf Vergünstigungen haben. Wer kurz nach der Führerscheinprüfung einen eigenen Wagen anmelden will, muss sehr tief in die Tasche greifen. Sparen lässt sich durch Anmeldung des Autos als Zweitwagen der Eltern. Eine ganze Reihe von Versicherern ermöglichen Anfängern zudem einen Einstieg in eine günstigere Rabattklasse, wenn schon die Eltern ihren Wagen bei derselben Gesellschaft versichert haben.
Oft lohnt sich die Kündigung des Versicherungsvertrags sogar für Autofahrer, die ihre Versicherung eigentlich gar nicht wechseln wollen. Wegen des harten Wettbewerbs in der Branche halten viele Anbieter für Neukunden besonders günstige Tarife parat. Für Stammkunden enttäuschend: Um das günstigste Angebot bei der eigenen Versicherung zu bekommen, muss man selbst aktiv werden.
(ddp)