Garantiebedingungen

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  • Hallo Zusammen,


    hat jemand die Garantiebedingungen für Neuwagen von Mitsubishi?
    Auf der MM-Homepage finde ich nichts und auch bei meinen Unterlagen steh nichts genaues drin.


    Nun möchte ich aber 1. mal eine Ausfertigung haben und 2. wissen was ich umbauen darf und was nicht. Was gefährdet meine Garantie und was ist erlaubt?!

  • Die Garantiebedingungen stehen im Serviceheft drin.


    Garantiebestimmungen und -bedingungen für Fahrzeuge mit Auslieferung/Zulassung ab 01.01.2004 (Text aus dem Heft)




    Standardgarantie, Garantiebestimmungen und -bedingungen


    Unter Vorbehalt der folgenden Bedingungen garantiert MITSUBISHI MOTORS Europe B.V. (nachstehend ”MME” genannt), dass alle unter die STANDARDGARANTIE fallenden Teile des Fahrzeuges, das von MME hergestellt wurde (nachstehend ”das neue MME-Fahrzeug” genannt), bei sachgerechter Verwendung und unter der Voraussetzung, dass die Wartungen nach Herstellervorschrift fachgerecht durchgeführt wurden, keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Alle Mitsubishi-Original-Teile/ Ersatzteile/ Zubehörteile, die bei der Produktion des Fahrzeuges eingebaut wurden werden kostenlos repariert oder ersetzt, und zwar von jedem autorisierten Mitsubishi-Servicepartner.



    Standardgarantie:


    Die STANDARDGARANTIE umfasst alle Teile in einem neuen MME-Fahrzeug. Ausgeschlossen sind nachfolgend genannte ZUSATZAUSSTATTUNGen, Verschleißteile, Flüssigkeiten- und Schmiermittel.



    Garantiezeit:


    Die Garantiezeit für Ihr neues MME-Fahrzeug beträgt 3 Jahre ab der Auslieferung durch den Mitsubishi-Vertragshändler. Die Garantie für die ersten 24 Monate erstreckt sich auf einen unbeschränkten Kilometerstand (gesetzliche Rechte), für die nächsten 12 Monate (25~36) ist die Garantie auf eine Kilometerleistung von 100.000 km beschränkt, je nachdem, welches Ereignis zuerst nach Beginn der Garantiezeit eintritt, die auf der Registrierungskarte im Service & Wartungsheft Europa, Seiten 2 & 3, angegeben ist.



    Zusatzausstattung:
    MME übernimmt für nachfolgende ZUSATZAUSSTATTUNGEN keine Garantie Reifen Klimaanlage (nur für nicht werkseitig eingebaute Geräte) Audio- & Navigationssystem (nur für nicht werkseitig eingebaute Geräte) Alle anderen Geräte, Um- oder Einbauten, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang des neuen MME-Fahrzeuges gehören.


    Einschränkungen der Standardgarantie:


    Natürlicher Verschleiß und Verbrauch sind von Garantie ausgeschlossen. Einem schnelleren natürlichen Verschleiß unterliegen beispielsweise:


    Verschleißteile: Luftfilterelement Ölfilterelement Kraftstofffilterelement Pollenfilterelemente Antriebsriemen für:Lichtmaschine
    Kühlmittelpumpe
    Servolenkpumpe
    Klimaanlage Zündkerzen (bei oder nach der ersten planmäßigen Ersetzung) Verkleidung der Kupplungszentralscheibe und der Kupplungsdruckplatte Bremsbeläge, Bremsscheiben und Beschichtungsmaterialien der Bremsbacken Wischerblätter Sicherungen Glühlampen (alle Leuchtmittel)
    Flüssigkeiten & Schmiermittel: Motoröl Getriebeöl (Schalt- und Automatikgetriebe) Verteilergetriebeöl Differentialgetriebeöl (einschliesslich Sperrdifferential-Lenkgetriebeöl) Brems- und Kupplungsflüssigkeit Sonstige Schmiermittel Motorkühlmittel (Frostschutzmittel) Batterie-Elektrolyt Kühlmittel der Klimaanlage Scheibenwaschflüssigkeit Kraftstoffe


    Sonstige Garantieausschlüsse


    Diese Garantie erstreckt sich nicht auf:
    Abnutzung und Verschleiß von Teilen, normalen Wartungsteilen sowie Teilen und Materialien, die im Zusammenhang mit einer Wartung verwendet werden (gemäß Beschreibung und Spezifikation im Service & Wartungsheft Europa im Abschnitt ”Pflege Ihres MME-Fahrzeugs”, Seite 6). Normaler Verschleiß oder Schäden an verchromten Teilen, Lackierung, Gummiteilen, Polsterung und Zierleisten, die durch den üblichen Gebrauch, z.B. normale Abnutzung und natürlichen Verbrauchentstehen. Alle Einstellarbeiten, die durch die Benutzung des Fahrzeuges anfallen können. Leichte Unregelmäßigkeiten, die Qualität, Leistung oder Funktion des Fahrzeugs oder seiner Teile nicht beeinträchtigen, z.B. leise Geräusche oder Vibrationen, die bei spezieller Verwendung oder anormalem Betrieb auftreten. Schäden, die durch unzureichende oder unsachgemäße Benutzung, Wartung verursacht werden, gemäß der Beschreibung im Service & Wartungsheft Europa und in der Betriebsanleitung, die Sie zusammen mit Ihrem neuen MME-Fahrzeug erhalten haben. Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Mitsubishi-Originalteilen verursacht werden, oder durch unsachgemäße Instandsetzungen oder wenn der Fahrzeugeigner selbständig Wartungs- bzw. Reparaturmaßnahmen vorgenommen hat, die nicht den Vorschriften über eine sach- und fachgerechte Arbeit nach dem neuesten Stand der Technik bzw. den Anforderungen der Herstellervorschriften entsprechen. Schäden aufgrund von Verkehrsunfällen, Missbrauch oder unsachgemäßer Handhabung des Fahrzeugs entgegen den Erläuterungen in der Betriebsanleitung, falscher Verwendung des Fahrzeugs, Verwendung des Fahrzeugs unter anormalen Bedingungen, z.B. bei Autorennen oder Rallyes, Modifikationen am Fahrzeug und/oder seinen Komponenten/Teilen, die nicht von MME empfohlen oder anerkannt sind. Schäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden, z.B. chemische Schadstoffe, Vogelkot, sauren Regen, Hagel, Sand, Salz, Enteiser, Steine, Feuer und Naturkatastrophen, oder auf menschliches Versagen, Nachlässigkeit, oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Schäden, die durch die Beladung des Fahrzeuges bzw. durch unzureichend gesicherte Gepäckstücke entstanden sind. Ansprüche im Zusammenhang mit Pannen, d.h. Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs, Zeitverlust, Kraftstoffkosten, Kosten für Telefon, Reise oder Unterkunft, Transportverlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum, ökonomische Verluste oder Einkommensverluste. Fahrzeuge, deren Kilometerzähler so verändert wurde, dass der Kilometerstand nicht bestimmt oder bestätigt werden kann.


    Klausel:


    Vergewissern Sie sich über die ordnungsgemäße Durchführung der Reparatur bzw. Wartung an Ihrem Fahrzeug. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte unverzüglich an den ausführenden Servicepartner.


    Durchrostungsgarantie:


    Unter Vorbehalt der folgenden Bedingungen garantiert MME, das für die Dauer von 6 Jahren - Grandis, und neue zukünftige Modelle für die Dauer von 12 Jahren (ausgenommen EVO-Fahrzeuge) - nach Auslieferung des Fahrzeuges keine Durchrostung an der Karosserie von innen heraus auftritt. Voraussetzung für diese Garantieleistung ist die sach- und fachgerechte Wartung des Fahrzeuges nach Herstellervorgaben. Sollten während der Garantiezeit derartige Schäden entstehen, werden diese von jedem autorisierten Mitsubishi-Servicepartner (unter Ausschluß weiterer Ansprüche) durch Instandsetzung beseitigt.


    Einschränkungen


    Die Durchrostungsgarantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
    Korrosion aufgrund von Unfallschäden, Missbrauch oder Veränderungen am Fahrzeug. Korrosion oder Schäden an der Fahrzeuglackierung. Durchrostungen/Korrosion an Anbauteilen des Fahrzeuges. Durchrostungen/Korrosion durch chemische Schadstoffe, Vogelkot, saurer Regen, Verkehrsunfälle, Hagel, Sand, Salz, Enteiser, Steine, Feuer und Naturkatastrophen sowie menschliches Versagen, Nachlässigkeit, oder höhere Gewalt. Korrosion, die durch nicht behobene kleinere Schäden ausgelöst wurde. Korrosion, die auf die Unterlassung von Reparatur- und Wartungsmaßnahmen gemäß Betriebsanleitung zurückzuführen ist. Schäden im Zusammenhang mit garantiebedingten Reparaturen, z.B. Nichtbenutzbarkeit des Fahrzeugs, Zeitverlust, Kraftstoffkosten, Kosten für Telefon, Reisen oder Unterkunft, ökonomische oder Einkommensverluste. Andere Korrosionsfälle, für die MME nicht verantwortlich ist.


    Verantwortung des Eigentümers:


    Die Karosseriebauteile und die Fahrzeugunterseite müssen ab dem Garantiebeginn alle 12 Monate kontrolliert und bei Bedarf auf Kosten des Eigentümers erneut behandelt werden.


    Nach Beendigung der Prüfung muss der Nachweis “Jährliche Karosserie-Kontrolle” von dem mit der Wartung beauftragten Servicepartner ausgefüllt und abgestempelt werden. Dieser Nachweis befindet sich im Service & Wartungsheft Europa auf Seite 17.


    Reparaturen, z.B. Ausbesserungen von Dellen, Kratzern, Schäden etc. durch Steinschlag gehen zu Lasten des Eigentümers.


    Wenn die Karosserieteile des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls oder aus anderen Gründen repariert oder ersetzt werden müssen, sind die Reparaturen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Reparaturanleitungen des Herstellers durchzuführen.

    Gruß, Daniel



    Mitsubishi-Schwärmer und Colt-Fahrer