Tankgutscheine sind bis zu einem Wert von 44 Euro steuerfrei
Auf dem Bon darf aber nur die Literzahl vermerkt sein
Berlin (ddp.djn). Eine Firma darf ihren Mitarbeitern - auch Minijobbern - monatlich Tankgutscheine im Wert von bis zu 44 Euro als Sonderbezug geben, ohne das Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Darauf weist das in Berlin erscheinende Verbrauchermagazin "Test" in seiner August-Ausgabe hin. Auf dem Gutschein dürfe kein Eurobetrag vermerkt sein, erläutern die Verbraucherschützer, sondern nur die Literzahl. Deshalb solle man vorsichtshalber steigende Spritpreise einkalkulieren. Außerdem müssten Produkt und Menge genannt werden, zum Beispiel "Gutschein über 27 Liter Diesel, einzulösen bei der Tankstelle Hafenstraße 100".
Es dürfe auch über Kundenkarte abgerechnet werden, die bei der Tankstelle liege, betonen die Verbraucherberater. Wenn aber der Mitarbeiter selbst eine Tankkarte erhalte, gelte dies als Bargeldersatz und müsse entsprechend versteuert werden. Details seien in einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Hannover (S 2334 - 281 - StO 212) finden.
(ddp)