GFK Teile zulässig?

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MFF - Elbetreffen 2024
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  • Egal ob TÜV-Teilegutachten oder Materialgutachten - bei beiden MUSST du zur Abnahme fahren :prof
    Mittlerweile steht sogar in ABE´s drin dass man zum TÜV fahren muss und es abzunehmen ist.


    Wenn du unbedingt den Spoiler willst, dann kauf den doch direkt bei Mitsubishi, ist dann fertig lackiert und muss nich eingetragen werden da originale Zubehör - mittlerweile stellen sich nämlich viele Prüfer bei Materialgutachten quer und tragen das nicht mehr ein... :nick


    Zitat

    - Mit Materialgutachten. Eintragung nach §21 per Einzelabnahme erforderlich. Bitte vorher bei ihrer Prüfstelle nachfragen ob die Möglichkeit besteht.


    Gruß Alex

  • Hab jetzt nicht gelesen das eine abe dabei wäre.
    Wenn das der Fall wäre müsstest du eine §21 machen lassen dh. Einzelabnahme. :prof
    Ist abe dabei von einer TÜV Institution dann hast keine Probleme. :!


    Falls mir ein Fehler unterlaufen ist könnt ihr mich gerne korrigieren :LL


    Oh Alex war schneller :win5

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