Bin ich an die Versicherung gebunden, die mir die eVBN erteilt hat?

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  • Hi zusammen!


    Schätze, die Antwort auf meine Frage lautet "ja". Aber vielleicht ja auch nicht...


    Folgendes:


    - eVBN bei Versicherung A bestellt - und bekommen
    - Leichtkraftrad mit dieser Nummer nach hier und auf mich umgemeldet
    - eine gewisse Website aufgerufen, die mir Mitarbeiterrabatt bei der KFZ-HP verspricht
    - alle Daten eingegeben
    - ZWEI Angebote erhalten


    Problem:
    Die eVBN zur Anmeldung stammt von Versicherung A, das viel bessere Angebot stammt jedoch von Versicherung B


    Frage:
    Bin ich jetzt an Versicherung A gebunden, die mir im Vertrauen die eVBN zur Verfügung gestellt hat - und die ich ja zum Anmelden auch benutzt habe. Oder kann ich auch umschwenken und mit Versicherung B abschließen?


    Der finanzielle Unterschied beträgt immerhin über 60,- Euro pro Jahr. Versicherung A kostet somit jährlich über 50% mehr, als Versicherung B...


    Meine Frage ist nicht, ob A, oder B mehr leisten. Meine Frage ist einzig und allein, ob ich in der geschilderten Situation "hopplahopp" wechseln darf. Oder muss ich jetzt mit "A" abschließen und dann bis November warten, wenn ich sowieso wechseln darf, wie ich will?


    2007 Outlander Sport: 3.0 V6 MIVEC mit 6 A/T Sportronic (US-Import) - kein PlugIn.

    2007 Eclipse GT Spyder 4G: 3.8 V6 MIVEC, 6 M/T (US-Import) - kein Blechdach.

    2012 Audi A6 4G C7 Avant 3.0 Bi-TDI - keine Diamanten.

    Ein "vernünftiges" Auto will ich nicht! :ach

    Hühnerstall

  • Also prinzipiell sind die eVBN jeweils der Versicherungsgesellschaft zugeordnet und somit nicht von Versicherung A auf B übertragbar.
    Früher konnte man aber eine neue eVBN auf der Zulassungstelle nachreichen und somit wurde der Vertrag mit Versicherung "B" geschlossen und die Versicherung "A" wurde über das nicht zustande gekommene Vertragsverhältnis informiert (vom VN Versicherungsehmer sowie von der Zulassungsstelle).


    Wie das jetzt nach gefühlten 3248452398749823754 Änderungen im Versicherungsgesetz gehandhabt wird, wird Dir bestimmt MaGu erklären können. :!

  • Hhhmm ... Also sobald du ein Fahrzeug mit einer eVBN zugelassen hast, hast du auch zugleich den Vertrag mit der Versicherung geschlossen. Den der übliche Weg ist ja zuerst einen Vertrag zu schließen um dann eine eVBN zu bekommen. Oft wird aber eine eVBN schon zuvor ausgegeben und sobald die genutzt wird ist der Vertrag quasi auch unterzeichnet. Deine Unterschrift im Vertrag ist dann nur noch proforma.
    Soweit mein wissen, aber Fachmann bin ich auch nicht da werden wir wohl warten bis MaGu hier mal vorbei schaut.
    Was du natürlich machen kannst ist das Angebot von Versicherung B der Versicherung A auf den Tisch legen und fragen ob die mitziehen, fragen kost ja nix.
    Ansonsten die 15€ für das eine Quartal mehr zahlen kündigen und ab Januar Versicherung B abschließen.

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