Hallo,
ich habe mal eine allgemieine Fage zu oben genannten Thema, auf welche ich bislang keine eindeutige Antwort finden konnte.
Wenn man bei Ebay einen Artikel ersteigert und diesen persönlich , also bar bezahlen möchte, dies der Verkäufer aber selber in der Zahlungsabwicklung nicht angegeben hat, kann ich dann trotzdem rechtlich den Artikel bar bezahlen oder muss ich den Versandweg nehmen, selbst wenn der Artikel innerhalb derselben Stadt ist?
Vielleicht kennt sich da jemand rechtlich etwas besser aus. Ich würd mir nämlich gerne etwas ersteigern, mir aber die fast 7 Euro Porto sparen wollen, da der Artikel innerhalb Rostocks zu haben ist. Gefragt habe ich per Mail auch schon aber noch keine Antwort erhalten. Es geht hier nur mal um den rechtlichen Umgang.