Wer mehr als zwei Monate zu spät zum TÜV fährt, muss eine um 20 Prozent höhere Prüfgebühr zahlen. Tests des ADAC beweisen, dass die
Prüforganistionen kassieren, ohne eine Gegenleistung zu bringen.
Seit dem 1. Juli hat sich für Autofahrer in Deutschland einiges geändert. Unter anderem müssen sie eine um 20 Prozent höhere Prüfgebühr zahlen, wenn sie mit ihrem Wagen mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren.
Begründet wird dies damit, die Prüforganisationen hätten dadurch einen Mehraufwand, weil sie Ergänzungsprüfungen mit den Fahrzeugen machen
müssten.Der ADAC hat Stichproben bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS gemacht. Das Ergebnis: Bei ausnahmslos allen Prüfstationen wurde die höhere Gebühr eingefordert, ein technischer Check, der über die normale HU hinausgeht, fand jedoch
in keinem einzigen Fall statt. Die Testobjekte bei den deutschlandweiten ADAC-Stichproben waren ein elf
Jahre alter Fiat Marea und ein acht Jahre alter Audi A2, die zur HU und zur Abgasuntersuchung angemeldet wurden. Bei beiden Autos war der
reguläre Prüftermin um vier Monate überzogen worden.Die Techniker des Automobilklubs wollten herausfinden, ob und in welchem
Umfang es Ergänzungsarbeiten bei den Prüforganisationen gibt. Heraus kam, dass zwar die Punkte, die auch bei einer normalen Hauptuntersuchung
vorgesehen sind, abgearbeitet wurden, es jedoch keine zusätzlichen technischen Kontrollen gab.
Nach Meinung des ADAC sind die zusätzlich aufgeführten Punkte im Rahmen einer Ergänzungsprüfung lediglich Füllpunkte oder werden mit anderer Bezeichnung erneut aufgeführt. So ist etwa bei der Kontrolle der Bremsen vorgesehen, die Anlage zusätzlich auf die Dichtheit zu überprüfen. Dies geschieht jedoch schon bei jeder normalen HU und stellt somit keinen Mehraufwand dar.
Zudem verlangt der erweiterte Prüfkatalog die Überprüfung der Frontscheibe – ein Punkt,
der bereits im normalen Prüfkatalog vorgesehen ist. Und auch der Zustand der Scheinwerfer muss bei einer normalen HU geprüft werden.
Der ADAC fordert, die Erhöhung der Prüfgebühr bei Überschreitung des HU-Termins wieder
abzuschaffen. Für eine erweiterte technische Prüfung gebe keinen Grund, sie fülle lediglich die Kassen der Prüforganisationen.
Für eine Überziehung der HU-Frist sieht der Bußgeldkatalog 15 Euro vor. Bei über acht Monaten drohen 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Dies reicht aus Sicht des ADAC aus. Einen Gewinn für die Verkehrssicherheit bringe die neue Verordnung nicht.
welt.de