Kaputte Alufelgen - Reparieren verboten
Das Gros der Neuwagen rollt mittlerweile auf Alufelgen. Das hat nicht nur optische, sondern auch technische Vorzüge - aber auch Nachteile.
Leichtmetallfelgen verringern gegenüber einer herkömmlichen Stahlfelge die ungefederten Massen eines Autos, was letztlich dem Fahrkomfort und der Straßenlage zugutekommt. Außerdem belüften Alufelgen die Bremsen besser und sorgen dafür, dass die Wärme schneller abgeleitet wird.
Doch es gibt nicht nur Vorteile. Sind die Alu-Felgen beschädigt, ist eine Reparatur fast unmöglich. Hat das Rad Risse oder Dellen, muss es getauscht werden. Jegliche Eingriffe in das Materialgefüge sowie Wärmebehandlungen und Rückverformungen sind nicht machbar. Die Festigkeit des Materialgefüges kann nach einer Reparatur nicht mehr überprüft werden, so die Prüforganisation KÜS.
Reparierte Leichtmetallfelgen werden bei der Hauptuntersuchung erheblicher Mangel gewertet. Reparaturen sind nur dann zulässig, wenn sie von Felgen- bzw. Fahrzeugherstellern freigegeben wurden, erklärt Hans Georg Marmit von der KÜS. Dazu zählt zum Beispiel die Reparatur von mehrteiligen Felgen durch Austausch der hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teile. Die Beseitigung von oberflächig sichtbaren Makeln hingegen ist erlaubt; leichte Bordsteinkratzer dürfen ausgebessert werden.
SP-X/fh © Spotpress